ᐅ Beheiztes Gebäudevolumen berechnen?
Erstellt am: 26.03.2022 09:45
Scout** 01.04.2022 14:22
wenn dein gesamtes umbautes Volumen beheizt wird ist der Faktor 0,35 (oder waren es 0,37?) von der Kubatur deiner beheizte Fläche als Pauschalannahme für deinen Energieausweis gültig. In diese "Gebäudenutzfläche" gehen dann auch Treppenhäuser, Atrien usw. mit ein. Das ist also nur ein rechnerisches Wert denn auch Lufträume wollen letzten Endes ja beheizt sein.
Bei einer Gebäudenutzfläche von 277 m2 geht ich also von einer inneren Kubatur von 800 m3 aus und aus diesem anhand deiner Pläne berechneten Wert kannst du dann wiederum mit Hilfe des Faktors deine Gebäudenutzfläche ausrechnen.
Bei einer Gebäudenutzfläche von 277 m2 geht ich also von einer inneren Kubatur von 800 m3 aus und aus diesem anhand deiner Pläne berechneten Wert kannst du dann wiederum mit Hilfe des Faktors deine Gebäudenutzfläche ausrechnen.
bestens 01.04.2022 14:24
Scout** schrieb:
wenn dein gesamtes umbautes Volumen beheizt wird ist der Faktor 0,35 (oder waren es 0,37?) von der Kubatur deiner beheizte Fläche als Pauschalannahme für deinen Energieausweis gültig. In diese "Gebäudenutzfläche" gehen dann auch Treppenhäuser, Atrien usw. mit ein. Das ist also nur ein rechnerisches Wert denn auch Lufträume wollen letzten Endes ja beheizt sein.
Bei einer Gebäudenutzfläche von 277 m2 geht ich also von einer inneren Kubatur von 800 m3 aus und aus diesem anhand deiner Pläne berechneten Wert kannst du dann wiederum mit Hilfe des Faktors deine Gebäudenutzfläche ausrechnen.Perfekt, Vielen Dank.
Und wenn ich das richtig verstehe, dann ist bei der Gebäudenutzfläche ja auch der Keller mit drin. Den könnte ich ja von der Gebäudenutzfläche ja auch abziehen und dann so die innere Kubatur berechnen, richtig? Oder kommt der unbeheizte Keller immer mit rein, auch wenn man den nicht heizen muss und der komplett geschlossen ist?
Scout** 01.04.2022 14:30
Wenn der Keller in der beheizten Hülle mit drinnen ist zählt der mit dazu. Korrekt. Also wenn du den bei KfW-Gedönnse nicht mit einer speziell gedämmten Tür (so wie der Nebeneingang zur nicht beheizten Garage) und gedämmter Decke hast dann zählt der bei neueren Häusern zur "beheizten Hülle". Ob du den dann tatsächlich auch heizt ist Wurst.
Wenn du deinen Energieausweis verstehen möchtest so berechne deine Kubatur einmal mit Keller und einmal ohne Keller: die Variante, die an die 800 m3 ergibt ist dann die Korrekte 😉
Wenn du deinen Energieausweis verstehen möchtest so berechne deine Kubatur einmal mit Keller und einmal ohne Keller: die Variante, die an die 800 m3 ergibt ist dann die Korrekte 😉
bestens 01.04.2022 15:47
Scout** schrieb:
wenn dein gesamtes umbautes Volumen beheizt wird ist der Faktor 0,35 (oder waren es 0,37?) von der Kubatur deiner beheizte Fläche als Pauschalannahme für deinen Energieausweis gültig. In diese "Gebäudenutzfläche" gehen dann auch Treppenhäuser, Atrien usw. mit ein. Das ist also nur ein rechnerisches Wert denn auch Lufträume wollen letzten Endes ja beheizt sein.
Bei einer Gebäudenutzfläche von 277 m2 geht ich also von einer inneren Kubatur von 800 m3 aus und aus diesem anhand deiner Pläne berechneten Wert kannst du dann wiederum mit Hilfe des Faktors deine Gebäudenutzfläche ausrechnen.Okay. das wären dann so 200 m2 gebäudenutzfläche, aber wie berechnest du das nun mit dem Faktor? 200*0,35 ergibt keinen Sinn?
Scout** 01.04.2022 16:03
Kubatur in m3 multipliziert mit 0,35 / m = Gebäudenutzfläche in m2
Scout** 01.04.2022 16:09
Sorry beim Faktor hatte ich mich etwas falsch erinnert:
Nach Energieeinsparverordnung wird der Wert der Gebäudenutzfläche mit der Formel “Aₙ=Vₑ x 0,32” oder mit der Formel “Aₙ=(1/hg - 0,04) x Vₑ” bei Geschosshöhen, die kleiner als 2,5 m oder größer als 3 m sind, berechnet. Vereinfacht kann man die Gebäudenutzfläche aber durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 ermitteln
860 m2 ist also die (beheizte) Kubatur deines Hauses.
Achtung, Geschosshöhe=lichte Höhe plus Deckenhöhe plus Bodenaufbau (Estrich, Dämmung) plus Bodenbelag.
Nach Energieeinsparverordnung wird der Wert der Gebäudenutzfläche mit der Formel “Aₙ=Vₑ x 0,32” oder mit der Formel “Aₙ=(1/hg - 0,04) x Vₑ” bei Geschosshöhen, die kleiner als 2,5 m oder größer als 3 m sind, berechnet. Vereinfacht kann man die Gebäudenutzfläche aber durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 ermitteln
860 m2 ist also die (beheizte) Kubatur deines Hauses.
Achtung, Geschosshöhe=lichte Höhe plus Deckenhöhe plus Bodenaufbau (Estrich, Dämmung) plus Bodenbelag.
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