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ᐅ Bebauungsplan und Herstellungskosten Straße


Erstellt am: 16.09.16 07:32

smash16.09.16 15:21
Hallo,

danke für die Rückmeldungen bisher.

Das stimmt. In die neu zu erstellende Sackgasse sollten dann schon Kanal und alle Leitungen für potentiell das gesamte Gebiet rein. Aufreißen im Nachhinein macht da wenig Sinn.

Zur Frage was mit dem Bauernhof passieren soll: Darüber ist noch keine Entscheidung gefallen. Auf lange Sicht wird dieser wohl abgerissen und das Grundstück dann in mehrere Grundstücke geteilt und ebenfalls verkauft.

Das mit der Gewerblichkeit ist mir nicht klar. Ein lange im eigenen Bestand befindliches Grundstück erschließen und verkaufen?!
smash16.09.16 15:26
Bauexperte schrieb:
Werden innerhalb von fünf Jahren von Privatpersonen mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Grüße, Bauexperte

Meiner Einschätzung nach würde die Wiese in insgesamt vier Grundstücke aufgeteilt werden, wovon wir eins selbst bebauen würden. Damit würden wir der Aussage nach nicht gewerblich handeln.
Steven16.09.16 15:42
Hallo smash

Was ich nicht ganz verstehe ist die Aussage der Stadt, dass der zu erstellende Stichweg später zum öffentlichen Straßennetz zugeschlagen wird. Es ist doch Teil des zu teilenden Grundstücks. Wenn die Gemeinde diesen Teil nicht erwirbt, bleibt er ein Privatweg. Und 55 Meter Weg bauen kostet nicht die Welt. Ich denke, mit 30K Euro dürfte das zu bewerkstelligen sein. Gas, Wasser, Abwasser etc. gehen extra. Da müsstest du dich mit den Versorgern kurzschließen. Gute Planung vorausgesetzt, würde ich die Erschließung selbst übernehmen und die Grundstücke zu einem guten Preis verkaufen.

Steven
andimann16.09.16 16:20
Hi,

"Angeschafft" ist hier das Stichwort.
Bauexperte schrieb:
Werden innerhalb von fünf Jahren von Privatpersonen mehr als drei Objekte angeschafft und veräußert, liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Grüße, Bauexperte

Der Verkäufer unseres Grundstücks hatte genau vor diesem Passus Bammel und daher habe ich mich mal schlau gemacht. Nur wenn du etwas kaufst und dann wieder verkaufst, ist es Handel, der irgendwann gewerblich bewertet werden kann.
Wenn du das Grundstück z.B geerbt hast, kannst du es in X Teile zerlegen und verkaufen, ohne das es gewerblich ist. Auch wenn du es erst noch erschließen lässt, war bei unserem Verkäufer ganz genauso.

Viele Grüße,

Andreas
smash17.09.16 00:38
Steven schrieb:
Hallo smash

Was ich nicht ganz verstehe ist die Aussage der Stadt, dass der zu erstellende Stichweg später zum öffentlichen Straßennetz zugeschlagen wird. Es ist doch Teil des zu teilenden Grundstücks. Wenn die Gemeinde diesen Teil nicht erwirbt, bleibt er ein Privatweg. Und 55 Meter Weg bauen kostet nicht die Welt. Ich denke, mit 30K Euro dürfte das zu bewerkstelligen sein. Gas, Wasser, Abwasser etc. gehen extra. Da müsstest du dich mit den Versorgern kurzschließen. Gute Planung vorausgesetzt, würde ich die Erschließung selbst übernehmen und die Grundstücke zu einem guten Preis verkaufen.

Steven

Hallo,

wir selbst möchten natürlich, dass die Straße(fläche) so klein wie möglich und so groß wie nötig ist. Letztlich ist jeder Quadratmeter Straße mehr für uns Bauland, welches sich nicht mehr verkaufen lässt. Vielleicht macht es auch Sinn der Stadt die Straße zu überschreiben (Stichwort Verkehrssicherungspflicht)?!

Ja, die Tendenz geht auch dahin die Erschließung komplett selbst zu tragen, die Grundstücke aufzuteilen und dann zu verkaufen. Fürs selber dort bauen und dann verkaufen fehlt mir auch einfach die Erfahrung.
Bauexperte17.09.16 08:30
Hallo Andreas,
andimann schrieb:

Wenn du das Grundstück z.B geerbt hast, kannst du es in X Teile zerlegen und verkaufen, ohne das es gewerblich ist.
Das ist imho nicht so ganz richtig. Ich meine, es hängt auch davon ab, wann - vor dem Erbfall - das Grundstück gekauft wurde. Vlt. kann sich unser Steuerberater zum Thema äußern?

Grüße, Bauexperte
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