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ᐅ Bebauungsplan offensichtlich in Arbeit


Erstellt am: 01.08.2017 07:56

Climbee 01.08.2017 07:56
Wir wollen in das Grundstück meiner Eltern unser Haus bauen. Mittlerweile haben wir auch einen genehmigungsfähigen Bauantrag bei der Gemeinde abgegeben.
Genehmigungsfähig wissen wir deswegen, weil dieser Bauantrag bereits von unserem Architekten mit dem der Gemeinde übergeordneten Bauamt im Landratsamt besprochen und und von denen auch abgesegnet ist.

Jetzt haben wir erfahren, daß die Gemeinde einen bebauungsplan just für den Bereich plant, in dem wir unser Haus bauen wollen. Dieser Bebauungsplan ist noch nicht gültig, wird aber wohl gerade bearbeitet.

Abseits aller Spekulationen, warum gerade nur in dem Bereich, in dem wir planen zu bauen, jetzt holterdipolter ein Bebauungsplan ausgelobt werden soll (es betrifft nur diese eine Straße in der wir bauen wollen, die anderen Straßen nicht), meine Frage an die Spezialisten:

Wenn wir mit unserem Bauantrag VOR Festlegung eines Bebauungsplanes kommen (nur nach §34), dieser Bauantrag bereits mit der übergeordneten Behörde abgesprochen ist, kann uns die Gemeinde da Knüppel zwischen die Beine werfen?

Ich bin mir ziemlich sicher, daß der geplante Bebauungsplan eine Grundflächenzahl ausweisen wird, die unsere Planung quasi unmöglich macht (wir haben jetzt mit dem Altbestand eine Grundflächenzahl von 0,39), darüber hinaus werden wohl so Sachen wie die Gleichausrichtung der Giebel etc. vorgeschrieben werden (angeblich um den dörflichen Charakter zu erhalten - man zeige mir ein altes Dorf, wo alle Giebel militärisch gleich ausgerichtet sind... aber das ist hier nicht Thema, nur ich könnt mich aufregen, ich find das so furchtbar).

Wir haben jetzt natürlich immer nach §34 und das in enger Absprache mit dem Bauamt geplant. Und jetzt lesen wir etwas von einem Bebauungsplan, der hier erstellt werden soll.
Das hat unseren Adrenalinspiegel natürlich erstmal kräftig nach oben schnellen lassen...

Kann die Gemeinde unseren Antrag solange zurück halten, bis der geplante Bebauungsplan durch ist (falls er den so durch geht, denn nicht nur wir sind da ziemlich dagegen)?

Was könnten wir ggf. machen, um hier unseren Bauantrag trotz des geplanten (und sehr umstrittenen) Bebauungsplanes durch zu kriegen?

Es ist das eine Ding, daß wir wohl mit dem geplanten Bebauungsplan Schwierigkeiten bekommen würden, eine andere Sache ist, daß wir natürlich jetzt, mit abgeschlossener Planung, auch gerne das Bauen (und das Finanzieren, bevor die Zinsen wieder steigen) anfangen würden und nicht darauf warten wollen, bis die Gemeinde in der soundsovielten Schleife mal irgendwann einen Bebauungsplan ausspukt.

Nordlys 01.08.2017 09:34
Der Dienstweg eines Bauantrages ist zumindest in SH so: Der ausgefüllte Antrag geht erst zur Kommune. Sinnvoll ist es, ihn dort persönlich abzugeben. Wenn der dortige Beamte/Sachbearbeiter ihn durchwinkt, dann geht er zum Kreis Bauamt, und geht da in der Regel auch durch. Somit teste es. Bring ihn selbst aufs Rathaus, Du siehst dann ja, was der Beamte sagt. ..Oder eruiere das zuvor, wenn du da einen kennst. Rechtlich ist es so: er hat nach geltendem Recht zu entscheiden. Nicht nach dem, was evtl. mal gelten wird. Aber er könnte sagen: Aus städteplanerischen Gesichtspunkten möchten wir da keine neue §34 Bebauung, weil wir dabei sind, das Gebiet in Gänze zu überplanen. Das Kreis-Bauamt könnte das aushebeln. Könnte....muss aber nicht. Karsten

Marvinius II 01.08.2017 10:33
Und im schlimmsten Fall versucht Ihr halt den ersten Entwurf mit dem Anwalt durchzubringen oder Ihr bezahlt Euren Architekten für einen zweiten Entwurf. Der Architekt hätte aber doch früher in Erfahrung bringen können, dass da ein Bebauungsplan in Arbeit ist, oder?

11ant 01.08.2017 15:48
Bauanträge können dauern (und wenn die Gültigkeit - wohlgemerkt die Gültigkeit, nicht die zum Teil langwierige Diskussion eines Bebauungsplanes - kurz bevorsteht, mag der Bearbeiter den Stempel noch ein bißchen zurückhalten). Im Freistellungsverfahren ist das anders: da gibt es klare Fristen, nach denen eine Nichtablehnung automatisch eine Bewilligung darstellt. Wird da getrödelt, ist es eher Euer Glück.

Rechtskraft erlangt jede Verordnung erst eben mit ihrer Rechtskraft, nicht bereits mit ihrer Ankündigung. Eine bloße erste Auslegung eines Bebauungsplanes (oder gar eine Bekanntmachung der beabsichtigten Aufstellung) bewirkt keine Veränderungssperre.
Climbee schrieb:
Abseits aller Spekulationen, warum gerade nur in dem Bereich, in dem wir planen zu bauen, jetzt holterdipolter ein Bebauungsplan ausgelobt werden soll (es betrifft nur diese eine Straße in der wir bauen wollen, die anderen Straßen nicht),
Das ist völlig normal, daß bei der sukzessiven Aufstellung (oder auch Änderung) von Bebauungsplänen zuerst diejenigen Bereiche abgearbeitet werden, wo am ehesten baldige Bautätigkeit erwartet wird. An anderen Stellen "eilt" es ja nicht. Viele Gemeinden wollen in der Perspektive eine "Flächendeckung" der regulierten Bereiche anstreben. Regelmäßig lösen erst Investorenanfragen Planänderungen oder -aufstellungen aus.

Escroda 01.08.2017 15:53
Nordlys schrieb:
Der ausgefüllte Antrag geht erst zur Kommune. Sinnvoll ist es, ihn dort persönlich abzugeben. Wenn der dortige Beamte/Sachbearbeiter ihn durchwinkt, dann geht er zum Kreis Bauamt
Ist das nicht davon abhängig, wer Untere Bauaufsichtsbehörde ist? Ich dachte in Bayern sind das die Kreisverwaltungen, wenn einer Gemeinde diese Aufgabe nicht ausdrücklich übertragen worden ist. Wer ist denn hier untere Bauaufsichtsbehörde?
Climbee schrieb:
Mittlerweile haben wir auch einen genehmigungsfähigen Bauantrag bei der Gemeinde abgegeben.
Habt Ihr eine Eingangsbestätigung erhalten?
Climbee schrieb:
Genehmigungsfähig wissen wir deswegen, weil dieser Bauantrag bereits von unserem Architekten mit dem der Gemeinde übergeordneten Bauamt im Landratsamt besprochen und und von denen auch abgesegnet ist.
Habt Ihr das schriftlich?
Climbee schrieb:
Dieser Bebauungsplan ist noch nicht gültig, wird aber wohl gerade bearbeitet.
Wie weit ist die Planung denn? Gibt es einen Aufstellungsbeschluss, also einen offiziell vom Gemeinderat gefassten Beschluss, dort einen Bebauungsplan aufzustellen, und ist dieser Beschluss öffentlich bekannt gemacht worden?
Climbee schrieb:
Wenn wir mit unserem Bauantrag VOR Festlegung eines Bebauungsplanes kommen (nur nach §34), dieser Bauantrag bereits mit der übergeordneten Behörde abgesprochen ist, kann uns die Gemeinde da Knüppel zwischen die Beine werfen?
Kommt auf die Antworten zu meinen Fragen an. Eventuell kann die Gemeinde nach §15 Baugesetzbuch beantragen, das genehmigungsverfahren bis zu 12 Monate auszusetzen.
Climbee schrieb:
Was könnten wir ggf. machen, um hier unseren Bauantrag trotz des geplanten (und sehr umstrittenen) Bebauungsplanes durch zu kriegen?
Wenn ich Dich richtig verstehe, sind das im Moment nur Befürchtungen. Falls sich die Gemeinde tatsächlich querstellen sollte und dein Architekt das nicht klären kann, hilft wohl nur ein versierter Fachanwalt.

ypg 01.08.2017 23:31
So wie ich das in 3 Jahren quer gelesen habe, gilt hier immer das Datum der Antragstellung.
...
Vielleicht deshalb auch die Nachfrage von , ob ihr den Eingang schriftlich habt?!


Gruß, Yvonne
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