ᐅ Bayernlabo Definition Vorhabensbeginn
Erstellt am: 27.07.24 14:53
PavorNocturnus27.07.24 14:53
Hallo zusammen,
wir warten momentan noch auf die Baugenehmigung durch das Landratsamt in Ostbayern.
Wir planen mit Bayernlabo Zinsverbilligungsprogram und KfW 300 Förderung zu finanzieren. Dies wurde im Vorfeld bereits auf Machbarkeit geklärt.
Leider ist unsere Bayernlabo Sachbearbeiterin absolut unkooperativ und beantwortet uns keinerlei Fragen vor Antragstellung mehr.
Das Problem, dass das KfW Programm 300 nun nicht nur teurer, sondern auch kurz vorm Ende steht, sollte ja bereits bekannt sein. Wir erwarten die positive Baugenehmigung in den nächsten Tagen.
Meine Frage ist nun, kann ich die KfW Förderung erst nach Bewilligung der Bayernlabo beantragen, oder könnte ich das einfach einen Tag später machen z.B.? So wäre der Bayernlabo Antrag dennoch der Erste.
Gibt es da Regelungen?
wir warten momentan noch auf die Baugenehmigung durch das Landratsamt in Ostbayern.
Wir planen mit Bayernlabo Zinsverbilligungsprogram und KfW 300 Förderung zu finanzieren. Dies wurde im Vorfeld bereits auf Machbarkeit geklärt.
Leider ist unsere Bayernlabo Sachbearbeiterin absolut unkooperativ und beantwortet uns keinerlei Fragen vor Antragstellung mehr.
Das Problem, dass das KfW Programm 300 nun nicht nur teurer, sondern auch kurz vorm Ende steht, sollte ja bereits bekannt sein. Wir erwarten die positive Baugenehmigung in den nächsten Tagen.
Meine Frage ist nun, kann ich die KfW Förderung erst nach Bewilligung der Bayernlabo beantragen, oder könnte ich das einfach einen Tag später machen z.B.? So wäre der Bayernlabo Antrag dennoch der Erste.
Gibt es da Regelungen?
nordanney27.07.24 15:21
PavorNocturnus schrieb:
Meine Frage ist nun, kann ich die KfW Förderung erst NACH Bewilligung der Bayernlabo beantragen, oder könnte ich das einfach einen Tag später machen z.B.? So wäre der Bayernlabo Antrag dennoch der Erste.Wo ist der Zusammenhang zwischen beiden Programmen? Habe nicht gelesen, dass das eine auf das andere Programm warten muss.Passt auch nicht zur Überschrift. Vorhabensbeginn.
nordanney27.07.24 15:22
PavorNocturnus27.07.24 15:34
Nun, als Vorhabenbeginn zählen aber auch Abschlüsse von weiteren Darlehensverträgen, die eine Bauabsicht vermuten lassen.
Der KfW Antrag stellt bereits ein solches dar. D.h. erst Bayern Labo, dann KfW. Die Frage ist eben, auf Bescheid warten, oder direkt danach?
Der KfW Antrag stellt bereits ein solches dar. D.h. erst Bayern Labo, dann KfW. Die Frage ist eben, auf Bescheid warten, oder direkt danach?
nordanney27.07.24 16:27
PavorNocturnus schrieb:
Nun, als Vorhabenbeginn zählen aber auch Abschlüsse von weiteren Darlehensverträgen, die eine Bauabsicht vermuten lassen.
Der KfW Antrag stellt bereits ein solches dar. D.h. erst Bayern Labo, dann KfW. Die Frage ist eben, auf Bescheid warten, oder direkt danach?1. wo steht das? In den mir bekannten Bedingungen gibt es dazu keine Regelungen. 2. Antrag bei der KfW bedeutet nicht Vertragsabschluss
PavorNocturnus27.07.24 17:24
nordanney schrieb:
1. wo steht das? In den mir bekannten Bedingungen gibt es dazu keine Regelungen.
2. Antrag bei der KfW bedeutet nicht VertragsabschlussWFB 4.1. ..oder grundsätzlich die Abgabeeiner verbindlichen Willenserklärung zum Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden
Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Dies wurde uns im Vorfeld vom Landratsamt mitgeteilt und es hieß, damit wäre die KFW erst nach Bewilligung der BayernLabo zu beantragen. Ansonsten wäre allein der Antrag bei der KfW förderschädlich.
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