Bauvertrag: Dauer des Baus

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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S

Steglitz

Der Vorteil, sowas klar und deutlich im Vertrag zu regeln, ist, dass man eine Vertragsstrafe dann direkt vollstrecken kann, ohne erst Verzug nachweisen zu müssen. Du kannst zum Beispiel den Baubeginn spätestens auf 6 Wochen nach Übergabe der Baugenehmigung festlegen lassen mit der gleichzeitigen Verpflichtung, dass die Baufirma innerhalb von 7 Monaten nach Baubeginn fertig zu sein hat. Höhere Gewalt, Witterung , Aufruhr oder andere, ncht von der Baufirma zu vertretende Verzögerungen verlängern entsprechend die Frist.

Dazu dann eine vernünftige Vertragsstrafe pro Woche, die Deine Doppelbelastung für die Miete und Finanzierungskosten abdeckt, an das Verschulden der Baufirma koppeln und z.B. auf 5% der Bausumme maximal begrenzen.

Wenn Du nett bist, schließen geringfügige Mängel und zumutbare Nachbesserungsarbeiten die Fertigstellung nicht aus. Es ist immer mal noch was zu übermalen oder zu richten, was auch problemlos nach dem Einzug geht.

So hab ich das gemacht und bin dabei ganz gut gefahren. Du siehst dadurch auch, ob die Baufirma einen vernünftigen Bauzeitenplan hat. Den solltest Du Dir auch am Anfang der Bauarbeiten geben lassen, weil man dann Verzögerungen schon recht frühzeitig erkennt.
 
andimann

andimann

Moin,

in unserem Vertrag steht in klares Datum an dem das Haus bezugsfertig sein muss und dazu eine Summe als tägliche Vertragsstrafe für jeden Tag Verzögerung.

Alles andere würde ich nicht akzeptieren. Die Firma hat sich da mit 8 Monaten Bauzeit auch mehr als genug Puffer gelassen.

Bei sehr vielen Nachbarn, die sowas nicht in den Verträgen hatten, wurde die Bauzeit deutlich länger.

Trauriger Rekordhalter ist eine Familie, denen 8 Monate versprochen (aber nicht schriftlich zugesagt!) wurden und die Ende erst nach 18 Monaten einziehen konnten. Das dürfte die mit doppelter Miete und Bereitstellungszinsen locker 20k€ gekostet haben…

Viele Grüße,

Andreas
 
B

Bieber0815

Du siehst dadurch auch, ob die Baufirma einen vernünftigen Bauzeitenplan hat. Den solltest Du Dir auch am Anfang der Bauarbeiten geben lassen
Hinweis aus der Praxis: Das Recht auf Einsicht in solche Unterlagen, sollte man vertraglich verbriefen. Ist natürlich bei einem kundenorientierten Unternehmen nicht nötig ... Wir erhielten jedenfalls keinen Einblick in den Bauzeitenplan (der Fertigstellungstermin wurde nicht eingehalten).
 
Y

ypg

Hinweis aus der Praxis: Das Recht auf Einsicht in solche Unterlagen, sollte man vertraglich verbriefen. Ist natürlich bei einem kundenorientierten Unternehmen nicht nötig ... Wir erhielten jedenfalls keinen Einblick in den Bauzeitenplan (der Fertigstellungstermin wurde nicht eingehalten).
Wir erhielten auch keinen Bauzeitenplan. Das hat uns während des Baus mit Sicherheit die ein oder andere unruhige Minute erspart ;)
Wir hatten dennoch nur 7 Monate Bauzeit. Blöd war, dass mit Heiligem Abend die 7 Monate fast angeschrammt wurden! danach kam dann Ferienzeit aller Handwerker und danach noch eine Woche Fliesenleger.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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