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ᐅ Baustromkosten Rohbau ohne Estrichtrocknung


Erstellt am: 14.06.19 09:02

Leo 14.06.19 10:20
Wurde sein Stromzähler auch geprüft? Eventuell auch die Kombination CEE16A-Dose und Zähler prüfen lassen.

guckuck2 14.06.19 11:12
Zaba12 schrieb:

Die große Wahl wirst Du nicht haben, wenn er die letzten 2 Jahre einen Verbrauch um 3400kWh weniger hatte.

Ich sehe das genau andersrum. Es gab einen geeichten Zwischenzähler. Der Verbrauch der Baustelle ist damit belegbar. Was der Nachbar in dem Jahr gemacht hat, ist nicht belegbar. Er hat durch seine Vorjahresverbräuche bestenfalls Indizien.
Beweislage doch klar zu Gunsten des Bauherren.

Wenn man nicht zahl, ruiniert es die Nachbarschaft aus Sicht des Nachbarn. Wenn der Bauherr zahlt, ruiniert es die Nachbarschaft aus Sicht des Bauherren. Denn eines ist klar, ohne Heizung, Kran etc. sind 300 kWh für den Baustrom eine realistische Messgröße, 3400 kWh keinesfalls. Es bliebe das Gefühl, der Nachbar will sich bereichern.

Zaba12 14.06.19 11:16
guckuck2 schrieb:

Ich sehe das genau andersrum. Es gab einen geeichten Zwischenzähler. Der Verbrauch der Baustelle ist damit belegbar. Was der Nachbar in dem Jahr gemacht hat, ist nicht belegbar. Er hat durch seine Vorjahresverbräuche bestenfalls Indizien.
Beweislage doch klar zu Gunsten des Bauherren.

Wenn man nicht zahl, ruiniert es die Nachbarschaft aus Sicht des Nachbarn. Wenn der Bauherr zahlt, ruiniert es die Nachbarschaft aus Sicht des Bauherren. Denn eines ist klar, ohne Heizung, Kran etc. sind 300 kWh für den Baustrom eine realistische Messgröße, 3400 kWh keinesfalls. Es bliebe das Gefühl, der Nachbar will sich bereichern.
Mag sein, aber was bringt es dem TE das wir glauben das 300kWh ist m Rahmen sind? Der Nachbar hat übrigens auch einen geeichten Zähler.

Kekse 14.06.19 11:27
Ja, und auf dem steht, dass er erheblich mehr verbraucht hat als vorher (Übrigens „nur“ Faktor 2 zum als plausibel angesehenen Verbrauch, nicht Faktor 10!). Vielleicht ist ja auch irgendein Verbraucher bei ihm kaputt, Wärmepumpe vielleicht auf Dauerheizstabbetrieb?
Trotzdem sollte man sich irgendwie einigen, im Sinne der künftigen Nachbarschaft. Vielleicht erst mal halbe/halbe und nach einiger Zeit (und noch mal nach der nächsten Abrechnung) schaut man noch mal darauf oder sowas? Wenn sein Verbrauch dann wieder deutlich erhöht ist, übernimmt er es rückwirkend komplett, wenn nicht, belässt man es bei 50/50 wegen nicht endgültig Klärbar. Oder so ähnlich.

HilfeHilfe 14.06.19 11:48
Leute , man macht ein Foto vor dem Anschluss und danach bzw protokolliert es . Wie bei einer Wohnungsübergabe. Ich würde es ihm zahlen .

Kekse 14.06.19 12:21
Was? Ein Foto wovon? Vom Zähler? Die Zählerstände sind, so wie ich es verstanden habe, unstrittig. Die Frage ist doch nur, ob die fragliche Strommenge zwischen den Zählern umgesetzt wurde (muss ja, wenn beide Zähler korrekt arbeiten) oder ob einer der Zähler kaputt ist (und wenn ja, welcher).
zählerverbrauch