ᐅ Baustopp durch Behörde und geforderte Tektur
Erstellt am: 01.04.21 01:26
hampshire04.04.21 16:59
Was nn interessant zu wissen wäre:
Welche Genehmigungsaussichten hat die notwendige Tektur?
Welche Genehmigungsaussichten hat die notwendige Tektur?
11ant04.04.21 21:31
ti.gris schrieb:
Etwa 2 Monate nach der Genehmigung durch das Landratsamt haben wir gedrängt den Bauherrenwechsel durchzuführen, da dies auch so in unserem Notarvertrag vorgesehen ist.Das darfst Du gerne erläutern ;-)ti.gris03.11.21 20:39
Grüß Euch zusammen, endlich haben wir die Hürde mit dem Landratsamt genommen und unsere Genehmigung erhalten.
Da unser Keller nun in einem nicht vorteilhaften Zustand für die weiteren Tätigkeiten war, haben wir um die Mängel zu dokumentieren so genannte Mängelanzeigen erstellt und an den Generalunternehmer gesendet. Anstelle sich dieser offensichtlichen Mängel anzunehmen, wurde uns das Betreten der Baustelle verboten. er begründete dies damit, dass er im Gundbuch im so genannten ersten Rang eingetragen sei und wir somit kein Recht hätten die Baustelle zu betreten.
So langsam verstehen wir die Welt einfach nicht mehr.
Da unser Keller nun in einem nicht vorteilhaften Zustand für die weiteren Tätigkeiten war, haben wir um die Mängel zu dokumentieren so genannte Mängelanzeigen erstellt und an den Generalunternehmer gesendet. Anstelle sich dieser offensichtlichen Mängel anzunehmen, wurde uns das Betreten der Baustelle verboten. er begründete dies damit, dass er im Gundbuch im so genannten ersten Rang eingetragen sei und wir somit kein Recht hätten die Baustelle zu betreten.
So langsam verstehen wir die Welt einfach nicht mehr.
K1300S03.11.21 21:01
ti.gris schrieb:
er begründete dies damit, dass er im Gundbuch im so genannten ersten Rang eingetragen sei??? Verstehe ich nicht. Wenn er ein Generalunternehmer ist, hat er doch keinerlei Rechte an Eurem Grundstück. Oder ist es diesmal wirklich ein Bauträger?ti.gris03.11.21 21:48
Es sind in Summe zwei Unternehmen, das eine ist das so genannte Planungsbüro und ist im ersten Rang im Grundstück eingetregn, bis das Haus fertig ist. Das andere Unternehmen ist für die Errichtung des Gebäudes verantwortlich. Da beide mit einander Verwandt sind ist eine gewisse Verbundenheit vorhanden.
Unsere Mängelanzeigen haben wir immer an das für die Errichtung verantwortliche Unternehmen gerichtet. Aber Antworten (unterhalb der Gürtellinie) immer vom Planungsbüro erhalten. Zusammen treten diese beiden als Generalunternehmen / Bauträger auf.
Ich denke das Problem ist, dass wir erst im zweiten Rang im Grundbuch eingetragen sind.
Unsere Mängelanzeigen haben wir immer an das für die Errichtung verantwortliche Unternehmen gerichtet. Aber Antworten (unterhalb der Gürtellinie) immer vom Planungsbüro erhalten. Zusammen treten diese beiden als Generalunternehmen / Bauträger auf.
Ich denke das Problem ist, dass wir erst im zweiten Rang im Grundbuch eingetragen sind.
Oetzberger03.11.21 22:05
Klingt nach einer unguten Vermischung der Nachteile eines Bauträger Konstrukts mit den Risiken eines Baus auf dem eigenen Grundstück per Generalunternehmer. Ihr solltet alle Schritte mit dem Anwalt besprechen, hier im Forum wird man euch kaum weiterhelfen können.
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