Baumhöhe auf Privatgrundstücken in Verordnungen geregelt?

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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Obstlerbaum

Schon bedenklich, wie viele Spezialisten der Guerilla-Baumfällung sich hier zu Wort melden. Das Fällen des Baumes auf dem Nachbargrundstück wäre sowohl Sachbeschädigung als auch ein Verstoß gegen die Baumschutzverordnung. Evtl. hat der eine oder andere seinen Spruch ja für besonders humorig gehalten, Schwachsinn war es leider trotzdem.
 
A

arnonyme

Mein Gott man wird hier ja wohl noch ein wenig Spaß haben dürfen.
Niemand hat die Absicht fremde Bäume zu fällen.
 
Winniefred

Winniefred

Ich finde, man kann zwar mal nett fragen; aber ich sehe kein Problem in hohen Bäumen. Die gehören einfach dazu und sind auch noch nützlich. Hier haben viele Nachbarn sehr hohe Bäume und das ist gut so (schon allein als Sichtschutz und Schattenspender). Bei Schäden gibts Versicherungen und sonst....große Bäume sind meistens auch alt und stehen schon lange. Man muss nicht immer gleich alles weghauen, nur weil es theoretisch dazu kommen könnte, dass der Baum bei Sturm umkippt (und sämtliche Ideen, wie man einem Baum so schaden kann, dass er abstirbt oder gefällt werden muss, sind schlicht illegal und zu recht sind solche Aktionen mit saftigen Bußgeldern versehen!). Aber wie gesagt, reden hilft. Ihr werdet die Frau sicher irgendwann mal antreffen. Irgendwann wird sie ja mal einziehen. Und wenn ihr wisst, wer sie mit Fotos versorgt, dann versucht doch eine Nachricht über diese Person an die Frau zu bringen?

Bäume bieten Schatten, sorgen für besseres Klima, bieten Tieren Nahrung und Schutz; erfreut euch lieber dran, denn alter Baumbestand ist wunderschön und schützenswert.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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