"Baumhecke mit Dornen" - die Stadt als wuchernder Nachbar

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L

Lückenfüller

Auch wenn mir bis vor einer Stunde der Begriff Heister noch nicht bekannt war, will ich mal spekulieren:
Die Grundstücksgrenze ist mit der Nutzungsgrenze (Knödellinie) im Bebauungsplan identisch. Das Pflanzgebot betrifft also nur das städtische Grundstück, welches nach Planzeichenverordnung als öffentliche Grünfläche ausgewiesen ist. Die Stadt ist und bleibt Eigentümer der Wiese und ist für Erhalt und Pflege der Hecke verantwortlich. Wenn die Hecke die Höhe von 2m überschreitet, muss die Stadt für den Rückschnitt auf 1,50m sorgen.
Wenn dem wirklich so wäre, wäre das toll. Leitet du Letzteres aus den 150/200cm aus dem Bebauungsplan ab?

Was meinst Du mit beiden Seiten?
Die Nordostseite und die Südostseite.

Die Baumsetzlinge wurden vor Kurzem erst gepflanzt und sind 2m hoch?
Die Dornenbüsche wurden auch gepflanzt?
Ja und ja. Die Bäume haben zusätzlich einen Holzbalken als "Stütze".

Wir haben eine Buchenhecke auf der Grenze. Bei regelmäßigem Rückschnitt stelle ich keine nennenswerte Stammausdehnung fest. Und die Verdunkelung wäre bei 2m Höhe auch erträglich.
Definitiv. Wenn das wirklich so zurückgeschnitten wird, siehe oben.
 
E

Escroda

Leitet du Letzteres aus den 150/200cm aus dem Bebauungsplan ab?
Ja. Aber das ist nur meine Interpretation. Es soll ja eine Baumhecke werden und kein Wald. Laut Wikipedia sind Heister Bäume ohne Krone und warum sollte der Bebauungsplan dieses Wort gebrauchen, wenn das nur für die Pflanzphase gelten soll? Dagegen spricht natürlich, dass die Setzlinge schon 2m hoch sind.
Morgen wirst Du ja (hoffentlich) verbindliche Aussagen von der Stadt bekommen.
Rückmeldung willkommen!
 
Zuletzt bearbeitet:
L

Lückenfüller

Und hier die Rückmeldung nach dem heutigen Gespräch:

Negativ: Die Angaben im Bebauungsplan sind nur Mindestvorgaben. Dadurch, dass es SPE-Fläche ist, hat das Umweltamt die Anforderungen an diese Fläche verschärft. Es soll somit tatsächlich Bäume geben, auch die Dichtheit muss gegeben sein. Die Bäume selbst werden wohl bis 8m hoch werden.

Positiv: Die Stadt hat ein Unternehmen beauftragt, dass hier wohl Fehler gemacht hat. Laut unserer Ansprechpartnerin muss "selbstverständlich Nachbarsrecht beachtet werden". Inklusive aller Abstandsfächen etc. Was das heißt, muss ich noch rausbekommen.
In jedem Fall wurden die Pflanzen zu nah gepflanzt und müssen neu gesetzt werden, min. 1m von Grundstück entfernt. Auch die Brombeeren sind nicht beabsichtigt und müssen entfernt werden (Ob das so funktioniert, sei dahingestellt, andere Dornenbüsche müssen bleiben). Ein Zaun wird die nächsten Tage installiert.

Sie will sich erkundigen und mit dem Umweltamt verhandeln, inwiefern im Kaufvertrag festgeschrieben werden kann, dass die Bäume in der Höhe beschnitten werden müssen.

Danke schon jetzt für eure Infos! Jetzt werde ich wohl Nachbarschaftsrecht studieren...
 
Zuletzt aktualisiert 03.05.2024
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