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ᐅ Baumängelanzeige keine Reaktion, nächster Schritt?!?


Erstellt am: 28.09.18 13:31

HilfeHilfe28.09.18 18:50
KingSong schrieb:
Es ist eine sehr große, deutschlandweit operierende Garagenfirma, den Namen gibt es gern per PM, da sie mich mittlerweile auch schon wegen einer schlechten Bewertung abgemahnt haben. Das sie die Garage nicht fertig machen ist eine Trotz Reaktion auf eine bevorstehende Klage unsererseits. Dabei geht es um einen anderen Auftrag den sie nicht wie bestellt ausführen können, aber die Anzahlung als Planungspauschale behalten wollen.
Wieviel Häuser baust den du ??
Matthew0328.09.18 21:45
KingSong schrieb:
Es ist eine sehr große, deutschlandweit operierende Garagenfirma, den Namen gibt es gern per PM, da sie mich mittlerweile auch schon wegen einer schlechten Bewertung abgemahnt haben. Das sie die Garage nicht fertig machen ist eine Trotz Reaktion auf eine bevorstehende Klage unsererseits. Dabei geht es um einen anderen Auftrag den sie nicht wie bestellt ausführen können, aber die Anzahlung als Planungspauschale behalten wollen.

Kannst du mir den Namen per PM bitte schicken, habe nämlich gerade zwei Angebote vorliegen, eines davon auch ne deutschlandweit tätige Firma...danke!
Snowy3628.09.18 23:43
Du befindest dich noch in der herstellphase im Unterschied zu Gewährleistung . Meines Wissens kannst du daher jetzt nicht einfach wen anders holen nach den neuesten Gesetzen . Du musst eine Frist zur Erfüllung setzen die angemessen ist . Und wenn diese verstreicht kannst du vom Vertrag zurücktreten ( schlecht weil dann müsstest alles zurückgeben ) , Schadenersatz ( du hast keinen Schaden denke ich ) geltend machen . Du befindest dich bis zur Abnahme leider noch in dieser ersten Phase u aus der kommst du nur raus indem du die Abnahme erklärst ( hier denke ich mal unter Vorbehalt ) ...
erst danach kann man jemanden anders beauftragen .....
Obstlerbaum29.09.18 19:44
Vom Vertrag zurückzutreten ist wohl kaum realistisch. Frist setzen und nach Ablauf Minderung der Rechnung erklären.
fristvertrag