ᐅ Baulast und Grenzbebauung zum Nachbarn
Erstellt am: 05.04.24 02:51
Tolentino06.04.24 08:30
Ich würde es anders sagen. Die Garage ist sowieso keine Grenzbebauung, da ein meter von der Grenze weg. Baulast ermöglicht den Bau trotzdem (vermutlich Abstandsflächenübernahme, deswegen auch die 2m Angabe auf dem Nachbar Grundstück).
motorradsilke06.04.24 09:14
Tolentino schrieb:
Ich würde es anders sagen. Die Garage ist sowieso keine Grenzbebauung, da ein meter von der Grenze weg. Baulast ermöglicht den Bau trotzdem (vermutlich Abstandsflächenübernahme, deswegen auch die 2m Angabe auf dem Nachbar Grundstück).Ja, wie auch immer. Es bleibt die Möglichkeit der vollen Grenzbebauung.ypg06.04.24 09:58
Off topic
Tolentino schrieb:Alles innerhalb 3 Meter (RP 2,50) ist Grenzbebauung.
Die Garage ist sowieso keine Grenzbebauung, da ein meter von der Grenze weg.
Tolentino06.04.24 10:04
Ah ok, ich dachte ich hätte gelesen, Grenzbebauung sei nur direkt auf der Grenze. Alles klar.
Dann würde ich auch sagen, die Baulast hat hier die Überschreitung zwar erlaubt, aber eben nicht überschrieben und somit ist das Konto der normalen Grenzbebauung natürlich schon überzogen (erlaubt). Du kannst ja nur weil du in der gedulteten Überziehung bist, deinen Dispo, den du eingerichtet hast nicht zusätzlich ausnutzen.
Dann würde ich auch sagen, die Baulast hat hier die Überschreitung zwar erlaubt, aber eben nicht überschrieben und somit ist das Konto der normalen Grenzbebauung natürlich schon überzogen (erlaubt). Du kannst ja nur weil du in der gedulteten Überziehung bist, deinen Dispo, den du eingerichtet hast nicht zusätzlich ausnutzen.
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