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ᐅ Baukredit - Ex-Partner zahlt seinen Anteil nicht


Erstellt am: 03.08.20 12:07

Ysop***18.08.20 07:50
Hat die TE nicht sogar geschrieben, dass ursprünglich (aber vermutlich vor der Scheidung) vereinbart war, dass die Ex-Frau nachgelagert ihren Anteil zahlt? Ich meine, von Erbschaft war die Rede. Dann könnte der Partner, wenn ich Kati richtig verstehe, ggf. gar keinen Titel jetzt erwirken, oder?
aero201618.08.20 08:57
Ysop*** schrieb:

Hat die TE nicht sogar geschrieben, dass ursprünglich (aber vermutlich vor der Scheidung) vereinbart war, dass die Ex-Frau nachgelagert ihren Anteil zahlt? Ich meine, von Erbschaft war die Rede. Dann könnte der Partner, wenn ich Kati richtig verstehe, ggf. gar keinen Titel jetzt erwirken, oder?
ich habe das so verstanden, dass es bei der Scheidung um die künftige Rate ging.

Ob diese angeblichen 5stelligen Schulden überhaupt in dem Sinne (rechtlich) existieren, wage ich nach den Erläuterungen zu bezweifeln.
Vielleicht lässt sich da im Rahmen der Zugewinnauseinandersetzung noch was regeln, aber wenn nicht, dürfte alles was in der Ehe gezahlt wurde vermutlich als angeschlossen gesehen werden.
Climbee18.08.20 10:09
aero2016 schrieb:

Nee. Dr. ist ein Akademischer Grad und Prof. manchmal auch oder eine Amtsbezeichnung.
Königliche Hoheit wäre ein Titel. Oder Freifrau.
Auch wenn ich spät klugscheiße: Dr. ist ein Titel und ein zwingender Bestandteil des Namens (wie ein Adelstitel). Wer einen Doktor macht, muß seine ganzen relevanten Unterlagen (Paß, Ausweis, Führerschein etc.) ändern lassen, weil ein Doktortitel zu führen ist.
Beim Professor ist das nicht so, auch nicht beim Magister, Dipl. ing., Dipl, sonstwas., Master etc.: das sind akademische Grade.

Allerdings hilft das Grillhendl nicht wirklich weiter.
cschiko18.08.20 10:18
Climbee schrieb:

Auch wenn ich spät klugscheiße: Dr. ist ein Titel und ein zwingender Bestandteil des Namens (wie ein Adelstitel). Wer einen Doktor macht, muß seine ganzen relevanten Unterlagen (Paß, Ausweis, Führerschein etc.) ändern lassen, weil ein Doktortitel zu führen ist.
Beim Professor ist das nicht so, auch nicht beim Magister, Dipl. ing., Dipl, sonstwas., Master etc.: das sind akademische Grade.

Allerdings hilft das Grillhendl nicht wirklich weiter.


Das wäre mir neu! Ein Doktortitel kann zwar in den Perso eingetragen werden, aber das ist kein Muss. Soweit zumindest mein Kentnissstand, wäre da ansonsten über Aufklärung erfreut wenn sich da etwas geändert hätte.
chand198618.08.20 10:24
Quatsch. Musste ich auch nicht, ich hätte GEDURFT. Da aber weder Mediziner noch Historiker noch Jurist, war es mir egal.
(einmal kurz alle Klischees bedient, muss auch mal sein...)
Pinkiponk18.08.20 10:45
Tarnari schrieb:

Nein, eher am Ende die Erkenntnis und Fassungslosigkeit, dass Moral und Gesetz nichts miteinander zu tun haben.
Vor einem Gericht geht es um Recht und nicht um Gerechtigkeit. Gerechtigkeit ist ob seiner Subjektivität auch kaum zu verhandeln. Bitter.