W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Baukredit - Ex-Partner zahlt seinen Anteil nicht


Erstellt am: 03.08.20 12:07

Grillhendl05.08.20 13:10
Joedreck schrieb:

Teilungserklärung im Grundbuch? Das könnte noch eine Chance sein, wenn es 2 reell geteilte Wohneinheiten sind. Allerdings nur wenn die Bank das im "goodwill" macht.


ja, es gibt die Teilungserklärung im Grundbuch. Auch Grundsteuern werden getrennt abgerechnet...

seine Hoffnung ist nun, dass die Bank mitmacht. Der Berater hat schon mal zuversichtlich geklungen und es nicht gleich abgewiegelt. Die Wohneinheit ist ja mehr wert als die noch offenen 30.000 Euro....
Grillhendl05.08.20 13:12
Tolentino schrieb:

Das muss so nicht sein. Auch eine Ehefrau hat Anspruch auf Unterhalt, wenn sich durch die Scheidung ihr Lebensstandard deutlich ändert.
Dies könnte hier schon so sein, da der Ex-Mann ja mehrere Grundstücke besitzt.
Letztlich bleibt es Spekulation vorschnell Urteilen würde ich aber nicht.
Und ja, Kindesunterhalt zu kürzen, dalls es denn so wäre, geht nicht.


Es geht hier rein um diesen Baukredit. Unterhalt und wie und warum ist alles geklärt.
pagoni202005.08.20 14:09
Tolentino schrieb:

Das muss so nicht sein. Auch eine Ehefrau hat Anspruch auf Unterhalt, wenn sich durch die Scheidung ihr Lebensstandard deutlich ändert.
Das nennt man dann aber "Ehegattenunterhalt" und ist etwas Gesondertes.
Wie hier Erwachsene Kinder erhalten den Kindesunterhalt komplett, ohne jeglichen Abzug.
Tolentino schrieb:

Und ja, Kindesunterhalt zu kürzen, dalls es denn so wäre, geht nicht.
...so wurde es beschrieben und da könnte es schnell passieren, dass dem Vater der bestehende Unterhaltstitel schriftlich zugeht mit Zwangsvollstreckung.
Solche Vermischungen sind bewusst und aus gutem Grund untersagt.
Soweit ich gelesen habe sind ja die ehelichen Unterhaltsforderungen bereits auch notariell geregelt, werden aktuell nur einseitig nicht eingehalten.
Das hat aber NICHTS zu tun mit dem Unterhalt an die Kinder; diesen zu kürzen, um andere Forderungen damit auszugleichen ist weder rechtens noch akzeptabel für dir Kinder.
pagoni202005.08.20 14:11
Grillhendl schrieb:

Es geht hier rein um diesen Baukredit. Unterhalt und wie und warum ist alles geklärt.
....deswegen darf er diesen der Kinder ohnehin niemals kürzen !
Warum bezahlt er denn nicht direkt seinen Unterhalt an die Kinder? Das kommt mir etwas seltsam vor und wirkt nicht wie eine bewusst gewollte, klare Trennung dieser Dinge.
Grillhendl05.08.20 14:32
Das jüngste Kind wird erst in 2 Monaten erst 18. solange geht der Unterhalt noch an die Mutter. Die beiden anderen sind diesbezüglich komplett raus, da sie selbst berufstätig sind
HilfeHilfe05.08.20 15:21
Grillhendl schrieb:



vielleicht

vielleicht

vielleicht

vielleicht

das du gerade hier nix beiträgst, merkst selber, oder?

nein du bist mir zu einseitig !
unterhalt