ᐅ Baukredit - Ex-Partner zahlt seinen Anteil nicht
Erstellt am: 03.08.20 12:07
HilfeHilfe12.08.20 21:42
Grillhendl schrieb:
Eigentlich würde es wohl vermutlich das Beste sein.
Wobei die Ex-Frau ja mittlerweile schon gar nicht mehr daheim wohnt sondern bei ihrem Freund.
Die Schwäbisch Hall hätte den Kredit übrigens geteilt. Leider ist die Expartnerin nicht gewillt das zu unterschreiben und meint, die Unterschrift beim Notar wäre ja auch nur „pro forma„ und zu nichts verpflichtend. Sie werde nichts bezahlen.
Die Aussprache mit den Kindern auch war nicht wirklich von Erfolg gekrönt. Die älteste Tochter wirft nun ihrem Vater vor, dass er ihr das Zuhause wegnehmen würde.
Und sie versteht auch nicht, warum es für den jüngsten Bruder Unterhalt gibt, sie aber leer ausgeht.
es ist einfach müßigFinde ich gut das die Tochter reif genug ist nicht für den müll ihrer Eltern haften zu wollen !HilfeHilfe12.08.20 21:43
Grillhendl schrieb:
Blöde Frage: aber was genau ist ein Titel?Dr oder Prof.User081512.08.20 21:46
Grillhendl schrieb:
Blöde Frage: aber was genau ist ein Titel? Ein Vollstreckungstitel, zB Urteil, Vollstreckungsbescheid, notarielle Urkunden mit Vollstreckungsunterwerfung etc.
Tassimat12.08.20 23:08
Sehr üblich sind Unterhaltstitel, wenn sich die Eltern getrennt haben. In denen steht z.B. drin, was der nicht betreuende Elternteil zahlen muss. Kommt man der Zahlung nicht nach kann umgehend die Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Für das jüngste Kind wird garantiert so ein Wisch existieren.
Für das jüngste Kind wird garantiert so ein Wisch existieren.
aero201613.08.20 13:52
HilfeHilfe schrieb:
Dr oder Prof.Nee. Dr. ist ein Akademischer Grad und Prof. manchmal auch oder eine Amtsbezeichnung.Königliche Hoheit wäre ein Titel. Oder Freifrau.
K1300S13.08.20 14:07
Weder das Eine noch das Andere war hier gemeint.