Baukindergeld für den Neubau eines Hauses, aber..

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Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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D

dobbelhaus

Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
 
P

PyneBite

Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
Du klingst wie ein eingeschnapptes Kleinkind.

Solltest du nicht erfolgreich sein, bekommen die Zuschüsse halt 4 andere (und vielleicht auch sympathischere) Kinder.
 
Tarnari

Tarnari

Wie bereits paar User hier geschrieben haben, fördert KfW nicht mehr nur den Ersterwerb, sondern die einzige Immobilie, die zweite sein könnte, was sinnvoll und gerecht ist.
Die 48t€ floss nicht in die Finanzierungsplanung, das neue Haus ist auch fast fertiggestellt.
Die Förderung will ich aber trotzdem haben und werde eine nicht durchdachte/deutliche Regelung nicht so einfach hinnehmen und mein Recht suchen, was nicht verboten ist.

Letztendlich muss geklärt werden, ob mit dem „Verkauf der alten Immobilie“ eine Kaufabsichtserklärung vor der Baugenehmigung ausreichend ist, weil dann das Problem gelöst wäre?
Darum geht’s eigentlich in diesem Thread und wollte nicht rechtfertigen müssen, warum ich mein Recht suche..
Kann ich prinzipiell verstehen. Und ist dein gutes Recht. Bitte bedenke nur, dass nicht alle ständig bei der KfW nachschauen, was aktuell Sache ist. Und dein Ton war sehr bockig.
 
D

dobbelhaus

Das ist kein Unwissen.
Die Förderung gilt nur - und ausschließlich - für den Ersterwerb einer Immobilie.

Du hast das Baukindergeld hoffentlich nicht fest eingeplant?
Erst so einen Stuss von sich geben und dann noch mir irgendwelche Vorwürfe zu machen, anstatt seinen eigenen Fehler zu einsehen ist schon bemitleidenswert!
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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