Hallo liebe Forenmitglieder,
Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.
Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.
Auf der KFW ist folgendes geschrieben
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.
Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.
Auf der KFW ist folgendes geschrieben
Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
- ....
- ....
Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
guckuck2 schrieb:
Irrelevant. s.o.
Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das trifft hier zu. Die mit wohnenden Kinder müssen nicht die des Antragstellers sein.Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder. Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch
Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.
H
HilfeHilfe15.09.19 19:37Zaba12 schrieb:
Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder.
Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch
Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.Korrekt ! Aber anscheinend versteht es keiner ! Sonst könnte ich meine syrische Großfamilie aus der Nachbarschaft fragen ob sie mir ihre 5 Kinder ausleihen !H
HilfeHilfe16.09.19 05:51guckuck2 schrieb:
Ich verstehe was ihr schreibt. Imho ist es aber nicht richtig. Belege habe ich geliefert. Von euch kommt bisher nur „kann doch gar nicht sein“. Hm.
Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessierenInternen Richtlinien sagen was anderes