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ᐅ Baukindergeld - Familienkonstellation

Erstellt am: 15.09.19 10:38
A
apparat88
Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.

Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.

Auf der KFW ist folgendes geschrieben

Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • ....
  • ....

Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
Z
Zaba12
15.09.19 18:22
guckuck2 schrieb:

Irrelevant. s.o.
Der Antragsteller muss Eigentümer sein und das trifft hier zu. Die mit wohnenden Kinder müssen nicht die des Antragstellers sein.
Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder.

Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch

Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.
H
HilfeHilfe
15.09.19 19:37
Zaba12 schrieb:

Sie kann nicht Antragsteller sein weil sie nicht im Grundbuch steht und er kann den Antrag stellen, aber es sind nicht seine Kinder.

Wenn es so wäre wie Du schreibst, wäre Subventionsbetrug Tür und Tor geöffnet, denn dann könnte ich meine Cousine mit ihren 3 Kindern theoretisch bei mir melden, gleicher Nachname, Steuererklärung muss nicht gemeinsam gemacht werden, etc., Man wird zwar angewiesen, bei Änderungen der Lage unverzüglich Meldung zu geben ( Cousine meldet sich nach 1 Woche wieder um) aber das wird kaum jemand wegen der Kohle machen. Der Fall ist rein hypothetisch

Der TE wäre auf der sicheren Seite wenn er bei der KfW morgen anruft nachfragt und hier mal ne Info gibt, wie es tatsächlich ist.
Korrekt ! Aber anscheinend versteht es keiner ! Sonst könnte ich meine syrische Großfamilie aus der Nachbarschaft fragen ob sie mir ihre 5 Kinder ausleihen !
G
guckuck2
15.09.19 19:43
Ich verstehe was ihr schreibt. Imho ist es aber nicht richtig. Belege habe ich geliefert. Von euch kommt bisher nur „kann doch gar nicht sein“. Hm.

Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessieren
A
aero2016
15.09.19 20:59
Nimmt man das Merkblatt der KfW wörtlich, ist es richtig, wie @guckuck2 es schreibt.
Z
Zaba12
16.09.19 05:50
Schau mir mal aus Interesse den genauen Wortlaut später an. Aber auch wenn der KfW Mensch sagt, nä das geht nicht, würde ich den Antrag trotzdem rausschicken! Ist ja kein großer Aufwand
H
HilfeHilfe
16.09.19 05:51
guckuck2 schrieb:

Ich verstehe was ihr schreibt. Imho ist es aber nicht richtig. Belege habe ich geliefert. Von euch kommt bisher nur „kann doch gar nicht sein“. Hm.

Das Ergebnis eines Anrufes würde mich daher auch sehr interessieren
Internen Richtlinien sagen was anderes
antrag