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ᐅ Baukindergeld - Familienkonstellation

Erstellt am: 15.09.19 10:38
A
apparat88
Hallo liebe Forenmitglieder,

Ich habe eine Frage zum Baukindergeld in unserer speziellen Familienkonstellation; Und zwar bin ich (Bauherr, alleiniger Risikonehmer des Bauvorhabens) mit meiner Lebensgefährtin und ihren 2 Kindern kurz vor Baubeginn.
Wir sind seit 3 Jahren in einem gemeinsamen Haushalt. Die Kinder sind 5 und 7 Jahre alt. Meine Lebensgefährtin bezieht Kindergeld und Kindesunterhalt. Da ich nicht der leibliche Vater der Kinder bin und meine Lebensgefährtin weder in der Finanzierung noch in den Verträgen des Bauunternehmens involviert ist, hat mein Finanzierungsberater die Förderung Baukindergeld gleich bei Seite getan - käme nicht in Frage.

Jetzt wollte ich mal unabhängig Fragen ob jemand in einer ähnlichen Situation ist / war und mit dem Beantragen des Baukindergeldes Erfolg hatte.

Auf der KFW ist folgendes geschrieben

Wir fördern Familien mit Kindern und Alleinerziehende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren, für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • ....
  • ....

Was denkt ihr, käme ich und meine Familie in Frage?
T
Tassimat
16.09.19 15:06
Es driftet zwar in Off-Topic ab, aber sofern er Unterhalt zahlt ist es schon kein Wechselmodell mehr, dann würde auch nichts gegen die Ummeldung sprechen.
A
Altai
17.09.19 14:52
Er zahlt, mit der Begründung, wir würden gleich betreuen, auch keinen Unterhalt. Einkommen sind, bis auf seinen Wohnvorteil (abgezahltes Haus), inzwischen relativ ähnlich.

Wenn er nicht zustimmt, führt der einzige Weg über das Gericht. Dieses könnte mir auf Antrag die alleinige Vollmacht (Ausdruck ist nicht ganz korrekt, habe mir den Fachterminus nicht gemerkt) für die Festlegung des Wohnsitzes übertragen.

Selbst wenn er die Kinder gar nicht betreuen würde, könnte ich sie trotzdem nicht ohne seine Zustimmung ummelden.

Entschuldigung, ich wollte den Faden nicht kapern. Aber ein bisschen verärgert bin ich schon, wie die Regeln sind... jemand kann für "fremde" Kinder Baukindergeld beantragen (und das, obwohl der Elternteil gar keinen Anteil an der Immobilie hat, und nur dort wohnt) und ich kriege für meine eigenen nichts, weil eine solche Formalie im Weg steht. Die Kinder halten sich nicht eine Minute mehr oder weniger hier oder dort auf, nur weil auf dem Papier der Hauptwohnsitz hier oder dort ist.
H
HilfeHilfe
17.09.19 19:59
Altai schrieb:

Er zahlt, mit der Begründung, wir würden gleich betreuen, auch keinen Unterhalt. Einkommen sind, bis auf seinen Wohnvorteil (abgezahltes Haus), inzwischen relativ ähnlich.

Wenn er nicht zustimmt, führt der einzige Weg über das Gericht. Dieses könnte mir auf Antrag die alleinige Vollmacht (Ausdruck ist nicht ganz korrekt, habe mir den Fachterminus nicht gemerkt) für die Festlegung des Wohnsitzes übertragen.

Selbst wenn er die Kinder gar nicht betreuen würde, könnte ich sie trotzdem nicht ohne seine Zustimmung ummelden.

Entschuldigung, ich wollte den Faden nicht kapern. Aber ein bisschen verärgert bin ich schon, wie die Regeln sind... jemand kann für "fremde" Kinder Baukindergeld beantragen (und das, obwohl der Elternteil gar keinen Anteil an der Immobilie hat, und nur dort wohnt) und ich kriege für meine eigenen nichts, weil eine solche Formalie im Weg steht. Die Kinder halten sich nicht eine Minute mehr oder weniger hier oder dort auf, nur weil auf dem Papier der Hauptwohnsitz hier oder dort ist.

ich finde es ehrlich gesagt auch total ungerecht !

bin gesapnnt was der TE zu berichten hat
unterhalt