ᐅ Bauherren-Schutzbund und Sachverständiger als Lösung?
Erstellt am: 05.03.21 20:18
Jugadat06.03.21 17:43
Okay, danke euch
HilfeHilfe06.03.21 19:19
Geht’s jetzt für dich um den formellen Vollzug ( Fertigstellungsanzeige?). Die kannst du auch alleine einreichen , dann aber mit möglichen Konsequenzen leben . Welche Beträge sind den offen gegenüber dem GU ? Warum soll / darf der Vertrag so nicht gültig sein ? Wurden Mängel ausgeschlossen ? Schon mal beim Anwalt gewesen ?
Snowy3607.03.21 22:29
Hm was machst du denn wenn der dir dann doch noch ne Abschlussrechnung sendet ? Dazu hat er ja mehrere Jahre Zeit .... du sagtest der Vertrag sei nicht gültig , das hoffe ich für dich . Denn Hast du zB einen Vertrag nach VOB , bekommst die schlussrechnung u tust dann 2 Wochen nix dann sitzt du richtig tief in der Tinte
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