W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung


Erstellt am: 08.06.2015 15:21

Bauexperte 30.06.2015 12:44
sirhc schrieb:
Habe in dem Zusammenhang mal eine Frage, da ich in der Richtung noch sehr wenig Wissen habe:
Ich auch nicht, daher würde ich zu gerne mal ein Vertragsformular sehen und insbesondere einen Blick "ins Kleingedruckte" werfen dürfen. nicht ohne Grund haben die Versicherer in den letzten Jahren das Vertragsrecht (nichts anderes soll diese Versicherung ja abdecken) aus ihrem Leistungskatalog heraus genommen.

Grüße, Bauexperte

Musketier 30.06.2015 13:27
Also bei uns hat der Sachverständige Mängel direkt mit dem Bauunternehmen geklärt.
Den Großteil der Zwischenabnahmen waren wir gar nicht anwesend, die hat der Sachverständige direkt mit dem Bauleiter durchgeführt.
der Sachverständige kann doch auch ganz anders auf die Argumente der Baufirmen reagieren, als du als Laie.

sirhc 30.06.2015 13:42
Natürlich, ich wusste nur nicht ob der Sachverständige direkt mit dem Bauunternehmen kommuniziert oder ob das immer nur über den Bauherren läuft.

Wenn dann doch mal ein Mangel auftaucht den der Sachverständige nicht gefunden hat, haftet er dann oder das Bauunternehmen oder beide?

Bauexperte 30.06.2015 13:54
sirhc schrieb:

Natürlich, ich wusste nur nicht ob der Sachverständige direkt mit dem Bauunternehmen kommuniziert oder ob das immer nur über den Bauherren läuft.
Das liegt doch an Dir, wie Du das kommunizierst; schließlich bist Du in beiden Fällen der Auftraggeber.
sirhc schrieb:

Wenn dann doch mal ein Mangel auftaucht den der Sachverständige nicht gefunden hat, haftet er dann oder das Bauunternehmen oder beide?
Was für eine Frage ....

Natürlich der BU; lediglich, wenn unterhalb der Beauftragung des Sachverständigen ein schwerwiegender Mangel unerkannt bleibt, kann er imho mit ins Boot geholt werden ... wenn seine Beauftragung diesen Punkt (Vertrag) umfasst und er den Mangel hätte erkennen müssen.

Grüße, Bauexperte

sirhc 30.06.2015 14:51
Genau darum die Frage.

Da ist ein Mangel, klar, der BU muss das aus der Welt schaffen.
Um den Mangel als Laie zu finden brauche ich Sachverständigen.
Und der hätte ihn finden müssen, hat er aber nicht und später kommt es ans Licht, Folgeschaden, höherer Aufwand zur Schadensbeseitigung etc.

Auf gut deutsch gesagt haben beide Blödsinn gebaut, und ich könnte mir vorstellen dass dann nicht ganz klar ist wer da für was einstehen muss, sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.

Grüße

Bauexperte 30.06.2015 15:28
sirhc schrieb:


Da ist ein Mangel, klar, der BU muss das aus der Welt schaffen.
Um den Mangel als Laie zu finden brauche ich Sachverständigen.
Und der hätte ihn finden müssen, hat er aber nicht und später kommt es ans Licht, Folgeschaden, höherer Aufwand zur Schadensbeseitigung etc.
Ich bin ja bekanntermaßen kein RA; vlt. meldet sich Volker noch zu Wort, wenn der Pax ihn nicht aller Nerven beraubt hat

Von der Logik her, würde ich weiterhin ableiten wollen, daß derjenige, welcher mit der Erstellung des Bauwerkes beauftragt ist, auch dann erster Ansprechpartner bei der Mängelbeseitigung ist, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wurde. Ich kenne auch keinen Fall, in welchem ein Sachverständiger - außer grob fahrlässiger Ausführung seiner Beauftragung - an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligt worden wäre.

Weiters - es reichen 5 Abnahmen, zu welchen der Sachverständige vor Ort sein sollte. Ich unterstelle jetzt mal, daß auch der letzte Chaot unter Sachverständigen fähig ist, echte Mängel in diesen Phasen zu erkennen, welche in aller Regel nach Übergabe nicht mehr zu kontrollieren sind.
sirhc schrieb:

... sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.
Du guckst zu viel Privatfernsehen

Grüße, Bauexperte
sachverständigermangelmängelbeseitigungbauunternehmenbeauftragungsachverständigen