ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung
Erstellt am: 08.06.2015 15:21
Bauexperte 30.06.2015 12:44
sirhc schrieb:
Habe in dem Zusammenhang mal eine Frage, da ich in der Richtung noch sehr wenig Wissen habe:Ich auch nicht, daher würde ich zu gerne mal ein Vertragsformular sehen und insbesondere einen Blick "ins Kleingedruckte" werfen dürfen. nicht ohne Grund haben die Versicherer in den letzten Jahren das Vertragsrecht (nichts anderes soll diese Versicherung ja abdecken) aus ihrem Leistungskatalog heraus genommen.Grüße, Bauexperte
Musketier 30.06.2015 13:27
Also bei uns hat der Sachverständige Mängel direkt mit dem Bauunternehmen geklärt.
Den Großteil der Zwischenabnahmen waren wir gar nicht anwesend, die hat der Sachverständige direkt mit dem Bauleiter durchgeführt.
der Sachverständige kann doch auch ganz anders auf die Argumente der Baufirmen reagieren, als du als Laie.
Den Großteil der Zwischenabnahmen waren wir gar nicht anwesend, die hat der Sachverständige direkt mit dem Bauleiter durchgeführt.
der Sachverständige kann doch auch ganz anders auf die Argumente der Baufirmen reagieren, als du als Laie.
sirhc 30.06.2015 13:42
Natürlich, ich wusste nur nicht ob der Sachverständige direkt mit dem Bauunternehmen kommuniziert oder ob das immer nur über den Bauherren läuft.
Wenn dann doch mal ein Mangel auftaucht den der Sachverständige nicht gefunden hat, haftet er dann oder das Bauunternehmen oder beide?
Wenn dann doch mal ein Mangel auftaucht den der Sachverständige nicht gefunden hat, haftet er dann oder das Bauunternehmen oder beide?
Bauexperte 30.06.2015 13:54
sirhc schrieb:
Natürlich, ich wusste nur nicht ob der Sachverständige direkt mit dem Bauunternehmen kommuniziert oder ob das immer nur über den Bauherren läuft.Das liegt doch an Dir, wie Du das kommunizierst; schließlich bist Du in beiden Fällen der Auftraggeber.sirhc schrieb:
Wenn dann doch mal ein Mangel auftaucht den der Sachverständige nicht gefunden hat, haftet er dann oder das Bauunternehmen oder beide?Was für eine Frage ....Natürlich der BU; lediglich, wenn unterhalb der Beauftragung des Sachverständigen ein schwerwiegender Mangel unerkannt bleibt, kann er imho mit ins Boot geholt werden ... wenn seine Beauftragung diesen Punkt (Vertrag) umfasst und er den Mangel hätte erkennen müssen.
Grüße, Bauexperte
sirhc 30.06.2015 14:51
Genau darum die Frage.
Da ist ein Mangel, klar, der BU muss das aus der Welt schaffen.
Um den Mangel als Laie zu finden brauche ich Sachverständigen.
Und der hätte ihn finden müssen, hat er aber nicht und später kommt es ans Licht, Folgeschaden, höherer Aufwand zur Schadensbeseitigung etc.
Auf gut deutsch gesagt haben beide Blödsinn gebaut, und ich könnte mir vorstellen dass dann nicht ganz klar ist wer da für was einstehen muss, sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.
Grüße
Da ist ein Mangel, klar, der BU muss das aus der Welt schaffen.
Um den Mangel als Laie zu finden brauche ich Sachverständigen.
Und der hätte ihn finden müssen, hat er aber nicht und später kommt es ans Licht, Folgeschaden, höherer Aufwand zur Schadensbeseitigung etc.
Auf gut deutsch gesagt haben beide Blödsinn gebaut, und ich könnte mir vorstellen dass dann nicht ganz klar ist wer da für was einstehen muss, sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.
Grüße
Bauexperte 30.06.2015 15:28
sirhc schrieb:
Da ist ein Mangel, klar, der BU muss das aus der Welt schaffen.
Um den Mangel als Laie zu finden brauche ich Sachverständigen.
Und der hätte ihn finden müssen, hat er aber nicht und später kommt es ans Licht, Folgeschaden, höherer Aufwand zur Schadensbeseitigung etc.Ich bin ja bekanntermaßen kein RA; vlt. meldet sich Volker noch zu Wort, wenn der Pax ihn nicht aller Nerven beraubt hat Von der Logik her, würde ich weiterhin ableiten wollen, daß derjenige, welcher mit der Erstellung des Bauwerkes beauftragt ist, auch dann erster Ansprechpartner bei der Mängelbeseitigung ist, wenn ein Sachverständiger hinzugezogen wurde. Ich kenne auch keinen Fall, in welchem ein Sachverständiger - außer grob fahrlässiger Ausführung seiner Beauftragung - an den Kosten der Mängelbeseitigung beteiligt worden wäre.
Weiters - es reichen 5 Abnahmen, zu welchen der Sachverständige vor Ort sein sollte. Ich unterstelle jetzt mal, daß auch der letzte Chaot unter Sachverständigen fähig ist, echte Mängel in diesen Phasen zu erkennen, welche in aller Regel nach Übergabe nicht mehr zu kontrollieren sind.
sirhc schrieb:
... sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.Du guckst zu viel Privatfernsehen Grüße, Bauexperte
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