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ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung


Erstellt am: 08.06.2015 15:21

Musketier 30.06.2015 15:29
sirhc schrieb:

Auf gut deutsch gesagt haben beide Blödsinn gebaut, und ich könnte mir vorstellen dass dann nicht ganz klar ist wer da für was einstehen muss, sodass die beiden dann vielleicht Pingpong spielen und man als Bauherr neben dem Mangel noch 2 Parteien hat, die sich die Schuld gegenseitig in die Schuhe schieben.

Ich hab gerade mal etwas recherchiert, weils mich selbst interessiert hat. Ich versuchs mal mit meinen Worten rüber zu bringen. Das ganze stellt aber keine Rechtsberatung dar.

Verursacht hat den Mangel primär erst mal das Bauunternehmen. Damit hast du einen Anspruch auf Schadensbeseitigung/Ersatz gegenüber dem BU.

Je nach Vertragsgestaltung
mit dem Sachverständigen hätte der Sachverständige den Mangel eventuell erkennen können/müssen oder auch nicht. Hat er ihn nicht erkannt, ist das Gutachten gegebenenfalls fehlerhaft. Wird der Fehler im Gutachten erkannt hat der Sachverständige erst mal ein Nacherfüllungsrecht zur korrekten Erstellung des Gutachtens.

Ist das Bauwerk dann schon fehlerhaft erstellt worden, aber das BU beseitigt den Schaden, dann ist dir kein Nachfolgeschaden durch das fehlerhafte Gutachten entstanden. Eventuell wären hier nur die Kosten für die Erstellung des Gutachtens als Schaden geltend zu machen, weil dann vermutlich keine Nacherfüllung mehr möglich ist.

Bekommst du dagegen keinen Schadenersatz/keine Nacherfüllung vom BU, weil die z.B. Insolvent sind, erst dann entsteht dir eventuell der (Nachfolge)Schaden durch das fehlerhafte Gutachten und dann hast du einen Anspruch gegenüber dem Sachverständigen auf Schadenersatz.

Zu Beachten ist auch die Verjährungsfrist gegenüber dem Sachverständigen .

sirhc 30.06.2015 15:45
Bauexperte schrieb:

Du guckst zu viel Privatfernsehen

Das ist eine fiese Unterstellung. Ein einziges Mal bin ich 5 Minuten über so eine Pseudo-Hausbaudoku gestolpert.
Frau mit 5 Kindern von 4 Vätern und 3 Darlehen und 200 Jahre altem Fachwerkhaus kann plötzlich keine Rechnungen mehr bezahlen.. das hat mir gereicht, wieder aus die Kiste.


Das ist interessant, danke. Sachverständiger scheint ein cooler Job zu sein. Wenn man mal was verbockt, scheint es keine Konsequenzen zu haben.

Musketier 30.06.2015 17:14


Du kannst doch auch nicht erwarten, dass du mit dem Gutachten des Sachverständigen, was vielleicht 300€/Gutachten kostet, plötzlich deinen kompletten Bau "versicherst"

sirhc 01.07.2015 07:51
Die Frage, die mir bei der ganzen Thematik im Hinterkopf rumschwirrt ist vielmehr, ob mal Sachverständigen braucht oder nicht. Das kommt mir alles ein bisschen schwammig daher.

Musketier 01.07.2015 09:06
der Sachverständige ist der einzige, der auf deiner Seite ist, der auf gleicher Augenhöhe mit dem BU diskutieren kann, die DIN Normen im Kopf hat, der Sachen sieht, die du als Laie niemals sehen könntest, der wirklich weiß, was in der Bau- und Leistungsbeschreibung noch fehlt usw.. Ich bin froh, dass wir einen hatten.

Musketier 01.07.2015 09:18
kleine Ergänzung:

Der Vorteil gegenüber der Rechtsschutzversicherung ist, der Sachverständige deckt die Mängel in der Regel auf bevor weitergebaut wird oder zu Zeitpunkten, wo ein Rückbau noch möglich ist. Die Rechtsschutzversicherung deckt zwar vielleicht die Anwalts- und Gerichtskosten ab, aber nicht den nervlichen Aufwand, der mit einem Gerichtsprozess dahergeht.
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