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ᐅ Bauherren Rechtsschutzversicherung


Erstellt am: 08.06.15 15:21

S
Stefan G.
10.06.15 11:59
Hallo,

Es sind genau 1.275,15 € für 5 Jahre. Sorry seit ich meinen Bau kalkuliere runde ich großzügig auf
Wir haben zu entscheidenden Bauabschnitten einen Bausachverständigen und sonst einen Bauleiter.

Ich finde den Betrag in Ordnung, irgendwie gibt es mir ein gutes Gefühl. Ich gebe Dir recht, dass ein paar Schreiben sicherlich für den Betrag drin sind, aber sollte es dennoch zu einer Verhandlung kommen ist das gar nichts mehr, zudem werden auch Gutachterkosten, Übernachtung- Reisekosten usw. übernommen.

Ich hoffe dennoch, dass ich die Versicherung nie brauchen werde
T
toxicmolotof
10.06.15 13:31
Bist du dir sicher, dass Gutachterkosten etc. übernommen werden? Welche? Private Gutachter? Gerichtlich bestellte Gutachter? Bis zu welcher Höhe?
M
Musketier
10.06.15 14:17
toxicmolotow schrieb:
Bist du dir sicher, dass Gutachterkosten etc. übernommen werden? Welche? Private Gutachter? Gerichtlich bestellte Gutachter? Bis zu welcher Höhe?

Laut Detailinfos: "Sachverständige, soweit vom Gericht herangezogen"


Etwas vorsichtig wäre ich auch, wenn ein Gewerbe angemeldet ist und ein Arbeitszimmer dafür genutzt wird.
"Keine Absicherung von gewerblich genutzte Objekten."
T
toxicmolotof
10.06.15 14:20
Sind die Kosten für Gutachter in unbegrenzter Höhe drin? Das würde mich wirklich wundern.

Das ist für eine Versicherung ein ganz schön heißes Eisen.
M
Musketier
10.06.15 14:26
Ist das nicht dein Arbeitgeber, der exclusiv die Versicherung vertreibt? Dann müßtest du doch die genaueren Details haben.

Die Webseite der Örag gibt nichts dazu her.
T
toxicmolotof
10.06.15 14:56
Ganz und gar nicht meine Baustelle und als ich in der Baufinanzierung war, gab es das noch nicht. Das ist ja relativ neu im Portfolio.

Aber ich frage ja nicht einfach so vor lauter Langeweile. Und meinen Arbeitgeber schlecht reden kann ich aus gewisser Job-Verbundenheit ja auch nicht.

Aber ich kann die Leute auf die neuralgischen Punkte hinweisen und dann muss jeder selbst entscheiden ob Preis und Leistung zueinander passen.

Was ich aber weiß ist, dass die Schadenhöhen nicht unbedingt gerade gering sind und dementsprechende Streitwerte verhältnismäßig hoch und damit die Anwalts- und Gutachterkosten dementsprechend sind. Dazu die Tatsache, dass Baupfusch nicht gerade zu den exotischen Fällen vor Gericht gehören.

Das lässt für mich betriebswirtschaftlich nur zwei Schlüsse zu:
1) Finanzieller Harakiri der Versicherung
2) Eingeschränkter Umfang

Und 1) schließe ich mal aus.
gutachterkostenversicherunggericht