Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten

4,00 Stern(e) 5 Votes
K

Küstenmusiker

Mir ist neu, dass man Abbrüche beim Bauamt genehmigen lassen muss.


... im Innenbereich geht das Amt nix an.

Das andere weiß ich nicht, wie das bei Vermietung aussieht.
Wenn Du meinst, dass die Statik zweifelhaft ist, handelst Du fahrlässig bei Vermietung.

Das gilt auch für Dich!
Uups. Hoffentlich liest keiner von deinem Bauamt mit oder hoffentlich hast Du noch nichts abgebrochen.

Das kommt darauf an, was umgebaut wurde. Statische Eingriffe, auch innerhalb des Hauses, sind schon genehmigungspflichtig.
Ich habe nichts von einem Abbruch geschrieben !!
 
Y

ypg

Zuletzt aktualisiert 04.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3143 Themen mit insgesamt 42576 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Baugenehmigung von 1931 nicht eingehalten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Abbruch im Boden wieder einbauen? 13

Oben