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ᐅ Baufinanzierung - Wie wird sie sich in Zukunft verändern?


Erstellt am: 11.04.2020 11:21

Bardamu 23.04.2020 12:16
PyneBite schrieb:

Beschweren kann ich mich tatsächlich nicht.

Aber es wurde folgendes berücksichtigt:
- 2 x Baukindergeld
- 2 x Kindergeld
- 1 x Elterngeld (ganze 270 € )

Also soviel ich weiss ist das Kindergeld für den Unterhalt der Kinder gedacht und nicht für die Rückzahlung irgendwelcher Zinsen..
Von daher, schlechte Beratung.
Außerdem rechnet man die aufgeführten Punkte generell nicht zur Rückzahlung hinzu.

nordanney 23.04.2020 12:23
Bardamu schrieb:

Also soviel ich weiss ist das Kindergeld für den Unterhalt der Kinder gedacht
Jep, und die Unterbringung der Kinder ist ein Teil davon. Daher rechnen Banken das Kindergeld auch als "normales" Einkommen an, sofern die Kids nicht schon alt sind (für nen 16-jährigen macht das keinen Sinn mehr).

face26 23.04.2020 12:24
Bardamu schrieb:

Also soviel ich weiss ist das Kindergeld für den Unterhalt der Kinder gedacht und nicht für die Rückzahlung irgendwelcher Zinsen..
Von daher, schlechte Beratung.
Außerdem rechnet man die aufgeführten Punkte generell nicht zur Rückzahlung hinzu.

Baukindergeld ist fahrlässig weil keiner weiß ob man es wirklich bekommt.

Alles andere gehört in eine normale Haushaltsrechnung mit rein.
Banken setzen Pauschalen für die Ausgaben an. Da gehören Kinder zum Haushalt mit dazu, wieso sollte also das Kindergeld nicht auf der Einkommenseite mit dazu gerechnet werden?

Welchen Teil des Gesamteinkommens dann wunschgemäß verwendet wird steht auf einem anderen Blatt.

PyneBite 23.04.2020 12:41
face26 schrieb:

Baukindergeld ist fahrlässig weil keiner weiß ob man es wirklich bekommt.

Ich gehe doch stark davon aus, dass wir, wenn wir dieses Jahr den Bauantrag stellen sollten, berechtigt für das Baukindergeld wären. Ob dann noch Mittel vorhanden sind, weiß ich natürlich nicht.

face26 23.04.2020 12:46
PyneBite schrieb:

Ich gehe doch stark davon aus, dass wir, wenn wir dieses Jahr den Bauantrag stellen sollten, berechtigt für das Baukindergeld wären. Ob dann noch Mittel vorhanden sind, weiß ich natürlich nicht.

Grundsätzlich ja, solltest natürlich rechtzeitig eingezogen sein damits für den Antrag noch reicht. Aber wie Du schon sagst, da niemand weiß wie lange der Topf hebt, sollte das nicht in die Finanzierung aktiv mit eingerechnet werden. -> meiner Meinung nach

Bardamu 23.04.2020 13:24
face26 schrieb:

Baukindergeld ist fahrlässig weil keiner weiß ob man es wirklich bekommt.

Alles andere gehört in eine normale Haushaltsrechnung mit rein.
Banken setzen Pauschalen für die Ausgaben an. Da gehören Kinder zum Haushalt mit dazu, wieso sollte also das Kindergeld nicht auf der Einkommenseite mit dazu gerechnet werden?

Welchen Teil des Gesamteinkommens dann wunschgemäß verwendet wird steht auf einem anderen Blatt.
Weil Kindergeld und auch Baukindergeld wohl kaum über die gesamte Laufzeit, hier ja wohl 40! Jahre, kontinuierlich vorhanden sein werden.
Kann natürlich dazu gerechnet werden, aber nicht von seriösen Beratern, und schon gar nicht vom Antragsteller selber, die ernsthaft Interesse an einer gesunden Finanziereung haben. Jeder Berater sollte da auch seine eigene Meinung und Tipps, geformt durch Schulungen und eigene Erfahrungen, kundtun.

Da wären wir dann auch bei dem Problem solch langer Laufzeiten wie 40, oder wie vorhin auch gelesen, 60 Jahren bis ins Rentenalter hinein.... da ja mit Renteneintritt auch das monatliche Einkommen sinkt und Ausgaben in anderen Bereichen steigen (Gesundheitsfürsorge). Bis einem dann auffällt, dass man eigentlich jetzt ganz andere Wünsche, Vorstellungen und Anforderungen an die Unterkunft und die Umgebung stellt als vor 40 Jahren.

Aber naja, ein kleiner Teil hier im Forum mag es nicht verstehen, dass nur Eigenkapital diesen Teufelskreis verhindert.
baukindergeldrückzahlungeinkommen