ᐅ Baufinanzierung - Wie wird sie sich in Zukunft verändern?
Erstellt am: 11.04.2020 11:21
face26 23.04.2020 13:35
Bardamu schrieb:
Weil Kindergeld und auch Baukindergeld wohl kaum über die gesamte Laufzeit, hier ja wohl 40!Meine Aussage bezog sich grundsätzlich darauf, dass in eine Haushaltsrechnung Kindergeld sehr wohl mit dazu gehört.
Dass das nicht über die gesamte Laufzeit mit eingerechnet gehört ist klar. So was nennt sich Lebensphasenkonzept.
Jede Bank ist dazu verpflichtet die stand heute bekannten Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben mit zu berücksichtigen. Und natürlich wird da das Kindergeld nicht über die gesamte Laufzeit einberechnet.
Wie der einzelne Berater das dann handhabt sei mal dahin gestellt.
PyneBite 23.04.2020 13:47
face26 schrieb:
Meine Aussage bezog sich grundsätzlich darauf, dass in eine Haushaltsrechnung Kindergeld sehr wohl mit dazu gehört.
Dass das nicht über die gesamte Laufzeit mit eingerechnet gehört ist klar. So was nennt sich Lebensphasenkonzept.
Jede Bank ist dazu verpflichtet die stand heute bekannten Veränderungen der Einnahmen und Ausgaben mit zu berücksichtigen. Und natürlich wird da das Kindergeld nicht über die gesamte Laufzeit einberechnet.
Wie der einzelne Berater das dann handhabt sei mal dahin gestellt.In unserem Beispiel ist es so, dass Kind 1 nun 14 Monate alt ist und Kind 2 Anfang Juni schlüpft. Daher können wir über die gewünschte Zinsbindung von 20 Jahren tatsächlich mit dem Kindergeld "rechnen".
Auch muss dabei aber klar sein, dass bei der Nachfinanzierung dieser Betrag eben erst mal fehlt. Aber grundsätzlich kann man dann auch von weiteren Karriereschritten und vor allem auch einem Vollzeitjob der Frau sprechen.
Das passt so schön hierzu:
face26 schrieb:
So was nennt sich Lebensphasenkonzept.Spannenderweise hat die Haushaltsrechnung folgendes gezeigt:
Kindergeld: 400 €
Kosten für Kinder: 300 €
In der Konstellation macht man also pro Kind 50 € "Gewinn".
guckuck2 23.04.2020 14:21
Ing-Diba rechnet Kinder generell nicht mit. Die kosten offenbar nichts.
Kindergeld einrechnen ist legitim. Ist ne staatlich garantierte Leistung über Jahrzehnte. Wenn Kindergeldanspruch weg, ist zumeist auch das Kind wirtschaftlich selbstständig, dh. Kindergeld fällt aus der Haushaltsrechnung, Kosten fürs Kind aber ebenso.
Baukindergeld ist ne Subvention ohne Rechtsanspruch. Kann man genehmigt bekommen, muss aber nicht. Ist von vielen Faktoren abhängig, die die Bank schlecht abprüfen kann und ist vor allem erst nach der Kreditgewährung und dem anschließenden Bau/Kauf beantragbar. Würd ich nicht mit einrechnen, fände ich unseriös
Kindergeld einrechnen ist legitim. Ist ne staatlich garantierte Leistung über Jahrzehnte. Wenn Kindergeldanspruch weg, ist zumeist auch das Kind wirtschaftlich selbstständig, dh. Kindergeld fällt aus der Haushaltsrechnung, Kosten fürs Kind aber ebenso.
Baukindergeld ist ne Subvention ohne Rechtsanspruch. Kann man genehmigt bekommen, muss aber nicht. Ist von vielen Faktoren abhängig, die die Bank schlecht abprüfen kann und ist vor allem erst nach der Kreditgewährung und dem anschließenden Bau/Kauf beantragbar. Würd ich nicht mit einrechnen, fände ich unseriös
nordanney 23.04.2020 15:09
Bardamu schrieb:
oder wie vorhin auch gelesen, 60 Jahren bis ins Rentenalter hinein.... da ja mit Renteneintritt auch das monatliche Einkommen sinkt und Ausgaben in anderen Bereichen steigenWie überleben das eigentlich die 80% der Bevölkerung, die komplett Miete bezahlen?Wir Eigentümer sind absolut privilegiert, da es uns in der Rente deutlich besser als den Mietern geht.
Das sollte man in der Diskussion nie aus den Augen verlieren.
Jean-Marc 23.04.2020 15:21
guckuck2 schrieb:
Baukindergeld ist ne Subvention ohne Rechtsanspruch. Kann man genehmigt bekommen, muss aber nicht. Ist von vielen Faktoren abhängig, die die Bank schlecht abprüfen kann und ist vor allem erst nach der Kreditgewährung und dem anschließenden Bau/Kauf beantragbar. Würd ich nicht mit einrechnen, fände ich unseriösSelbstverständlich sollte das mit eingerechnet werden, denn es ist ja gerade der Sinn des Baukindergeldes, den Schwellenhaushalten in die eigenen vier Wände zu verhelfen. Also ich sehe keinen Sinn darin, bei zwei Kindern eine gesetzliche Förderung von immerhin 24.000,- Euro einfach unter den Tisch fallen zu lassen. Ist ja kein Goodie on top, sondern ein bewusster Anschub. Und ob ich die Voraussetzungen erfülle, weiss ich ja vor Baubeginn bzw. wird dies der Baufinanzierung-Berater prüfen, bevor er es mit ansetzt.
PyneBite 23.04.2020 15:23
Jean-Marc schrieb:
Und ob ich die Voraussetzungen erfülle, weiss ich ja vor Baubeginn bzw. wird dies der Baufinanzierung-Berater prüfen, bevor er es mit ansetzt.Aber du weißt leider nicht, ob der Topf bei Einzug schon leer ist und die Antragsteller somit auch leer ausgehen.
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