Bauerwartungsland, wer legt hier die Grenze fest?

5,00 Stern(e) 6 Votes
11ant

11ant

Ich handele den Schwung der zwischenzeitlichen Beiträge mal in einem Schwung ab:
ich weiß nicht wie es im Osten von Deutschland funktioniert, aber hier im Süden kauft die Gemeinde das Land, erschließt es und dann wird verkauft. So sollen Spekulationen verhindert werden. Die Entscheidung wie groß und was gebaut wird trifft der Gemeinderat. Bauerwartungsland hat keine rechtliche Bedeutung. Mach eine Bauvoranfrage, dass weißt du wie groß und wie die Chancen sind
Bei uns im Norden kaufen zu 80% private Investoren das Bauland und verhandeln dann mit der Gemeinden über den Bebauungsplan (wie viele Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus und Doppelhaushälfte gebaut werden sollen etc.). Am Ende steht dann ein Kompromiss der für beide Seiten tragbar ist.
Das @11ant 'ten Gedächtnis ist bewundernswert. Der TE hat wohl den Zeitpunkt für die sinnvolle Projektentwicklung verschlafen. Jetzt soll ein Käufer ins Boot der das Risiko übernimmt.
Die sagen, dass der Flächennutzungsplan nicht zur Ableitung genauer Grenzverläufe taugt.
Ein genauer Grenzverlauf wird erst während des Bebauungsplan-Verfahrens festgelegt.
Selbst im Ländle haben nicht alle Gemeinden das Geldle, um soziale Baugebietsentwicklungen organisieren zu können. Und Investoren folgen dem Geld nur dorthin, wo man es jetzt schon riechen kann - nach Hintertupfing also nur, wenn bald ein Flughafen dorthin verlegt wird oder dergleichen. Die politische Großwetterlage will Versiegelungsbegrenzung, von sich aus entwickeln Gemeinden Baugebiete also nur bei schmerzendem Nachfragedruck (oder wenn aufgegebene große Gewerbeareale zu verwildern drohen). Ich sehe den TE hier keineswegs geschlafen haben, sondern ganz im Gegenteil von einem Baugebiet träumen, dessen Bebauungsplan frühestens in fünf Jahren aufgestellt wird. Und ich habe begründete Zweifel, daß sein "Investor" auch nur ansatzweise Ahnung hat. Ich vermute eher einen Spinner ohne Geld und Beziehungen (der Sorte, deren Lebensweg mit MoU´ und LoI´ für Goldgräberluftschlösser gepflastert ist - stets blank, aber ganz kurz vor dem Durchbruch). Ein echter erfahrener Investor braucht selbst bei hohem Krankenstand im Rathaus maximal vier Wochen, bis er - aber sowas von - Bescheid weiß. Daß erst bei der Bebauungsplanaufstellung die Geltungsbereichsgrenze feststeht, ist schon richtig. Aber daß die Dicke der Strichellinie eine Ungenauigkeit wäre, ist eine Fehlinterpretation. Der TE kann schlicht solche Pläne nicht lesen (was ja für einen Laien okay ist). Aber daß auch der "Investor" hier keine Checkung hat, läßt mich zum Popcorn greifen. Ich würde die Pachtverträge hier lediglich nicht verlängern - außer sie gehen noch wesentlich über 2030 hinaus. Eine Konversion von Schrebergärten zu Baugebieten steht auf den Prioritätenlisten aller professionellen Marktteilnehmer fast schon auf Platz 1 von hinten - und das sogar in den Geberländern des Bundesfinanzausgleichs. Landesentwicklung ist ein langsames Geschäft, und nur mit sehr großem Geld beschleunigbar.
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben