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ᐅ 1.2.3. Massivbau GmbH


Erstellt am: 14.08.2010 13:40

BauLine 27.09.2010 23:37
Hallo Hope

Was steht denn an Terminen.. ggf. verbindlichen.. in Deinem Vertrag?

Wenn es solche gibt, kannst Du diese auch schriftlich, per E/R anmahnen.. bzw. den GU in Verzug setzen.

Grundlegend solltest Du niemals Telefonaten Glauben schenken.. ohne dass diese schriftlich bestätigt werden. Falls der GU hierzu nicht im Stande ist, kannst Du dies ganz einfach und ebenfalls rechtsverbindlich selbst tun. Es ist ggf. nur eine Frage der geschickten Wortwahl.. und wenn der GU so schlampig arbeitet, wie es den Anschein hat, hast Du den passenden Hintergrund für weitere Schritte.

Es wird mit Sicherheit nicht besser, wenn Du einfach abwartest, bis die sich irgendwann melden... abgesehen davon, dass man seit 2009, bei einer sauber arbeitenden Unternehmung, man schon 2 Häuser hätte bauen können. Du hast dagegen bislang nur die vermutete Hoffnung, dass ein Rohbau mit Dach entstehen könnte.. Betonung auf: KÖNNTE!

123 28.09.2010 12:36
Hallo Hoppe,

unsere Situation war die gleiche.


Kann euch nur empfehlen, einen Anwalt sofort einzuschalten. Einmal, um hier einen Baufortschritt zu erzwingen oder dann aus dem Vertrag rauszukommen.
Ist auch sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten für spätere Probleme. So ist der Anwalt von Anfang an involviert und kann bei einem Rechtsstreit so daraus einen Vorteil ziehen.

Es ist natürlich am Anfang eine Menge Geld für den Anwalt (2.-4.000 Euro je nach dem), aber bei uns war es die beste Investition. Am Ende kommt es eh nicht mehr auf ein paar tausend Euro darauf an bei einem Projekt von über 200.000 Euro.

Gruß

Ps. Wir sind jetzt mit 123 vor Gericht

lampe01 28.09.2010 12:40
Hope schrieb:
Hallo zusammen,

wir haben im Dezember 2009 bei 123 unterschrieben. Laut Regelablaufplan sollte der Baubeginn im Mai 2010 sein. Bis heute ist unser Grundstück ein schönes Stück Land völlig unberührt.

willkommen im Club. so ähnlich läuft es bei uns auch ab

Lurcher 28.09.2010 13:45
nad77: Am 15-16 September 2010 (Elektriker, Änderung der Beleuchtungsverkabelung im Treppenhaus).

Hallo,

bei uns hat nun der Elektriker seine Unterputzinstallationen beendet. Einzig der Sicherungskasten ist nicht gesetzt, da noch andere Installationen (Heizung etc.) fehlen.

Weiter:
Wir haben von 123 keine Mail erhalten, über die Beendigung der Zusammenarbeit mit Montan Factoring, sondern ein Brief. Dieser war nicht sehr kundenfreundlich formuliert.

Grüße

Lurcher 28.09.2010 13:47
Hope schrieb:
Hallo zusammen,

wir haben im Dezember 2009 bei 123 unterschrieben. Laut Regelablaufplan sollte der Baubeginn im Mai 2010 sein. Bis heute ist unser Grundstück ein schönes Stück Land völlig unberührt.

Wir kriegen keinen Baubeginn-Termin genannt und wir haben noch keinen Bauleiter.

Wenn man sich die Beiträge hier so durchliest dann macht uns das nicht wirklich Mut, dass es nach Baubeginn besser wird.

123 hat uns am Telefon zugesagt (leider nicht schriftlich), dass der Rohbau und das Dach dieses Jahr noch fertig werden.

Bezahlt haben wir bisher nur die erste Teilrechnung (für Architekten und Bauunterlagen zur Genehmigung).

Wir machen uns grad Gedanken darüber ob wir einen Anwalt einschalten sollen um am Ende Schadenersatz fordern zu können. Die Frage ist nur wie sind die Chancen hier was rauszuschlagen?

Also falls sich jemand ans Fernsehen wendet oder Unterschriften sammelt oder was auch immer. Wir sind dabei.

Hat jemand einen Rat für uns?

Grüße
"Hope"


Hallo Hoppe,

so schnell es geht aus dem Vertrag raus. Wir bauen nun schon seit 14 Monaten mit 123 (mit Keller) und haben bisher keine Fenster drin, nur die Elektrounterputzinstallationen sind erfolgt.

Grüße

Horrorhaus 28.09.2010 17:28
123 schrieb:


Ps. Wir sind jetzt mit 123 vor Gericht

Was habt ihr dann für Gerichtskosten? mein RA meint es wären ca. 10t€ vorzustrecken?
hoppeanwaltvertragschriftlichelektriker