Bauen auf Nichtbauland

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Bauen auf Nichtbauland
>> Zum 1. Beitrag <<

C

Christian1981

Hallo,

es schließt direkt an den Ort an. Es handelt sich auch um den Rest den meine Familie vor Jahren an die Gemeinde Verkauft hat, die dann darauf ein Feriendorf gebaut.

Lg Christian
 
D

DG

Dann ist Deine Idee zumindest nicht aussichtslos, aber entscheiden müssen das die Behörden vor Ort.

Wenn das mit dem Feriendorf gut läuft, kann man Deine Fläche evtl. auch als Erweiterung anbieten und sich dafür im Tausch von der Gemeinde anderswo mit einem wertgleichen Bauplatz abfinden lassen.

Eventuell ist Deine Fläche auch schon als Bauerwartungsland eingestuft, dazu solltest Du Dir folgende Unterlagen beschaffen:

1 .Flächennutzungsplan (F-Plan), zu beziehen über die Gemeinde und/oder Bezirksregierung
2. angrenzende Bebauungspläne (Bebauungsplan), zu beziehen von der Gemeinde
3. Bodenrichtwertkarte (Gemeinde/Gutachterausschuss)

F-, B-Pläne sowie die Bodenrichtwertkarte sind evtl. auch online frei verfügbar, also einfach mal die entsprechenden Seiten Deiner Verwaltungen durchforsten oder dort anrufen.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42347 Beiträgen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben