ᐅ Baubeginn wird immer wieder verschoben
Erstellt am: 03.04.20 09:18
Reini1234 schrieb:
Für ne ca. fünfstellige Summe würde mir da aber einiges einfallen...Rohbau für ne Million? Na sowas bauen die meisten wohl nicht. Davon abgesehen muss einem nicht viel einfallen sondern man kann versuchen wenigstens einen Teil der Doppelbelastung aufzufangen.Moin,
Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt. Kann aber sein, dass es im Vertrag extra aufgeführt ist.
Scheint hier aber egal zu sein, wenn kein Fertigstellungstermin vereinbart ist, braucht er auch nicht anzufangen. Der Bauunternehmer wird das Projekt irgendwann man einschieben, wenn er gerade eine geringe Auslastung hat. Dieses Jahr also wohl eher nicht mehr...
Viele Grüße,
Andreas
11ant schrieb:
ganz allgemein nach "höhere Gewalt" im Vertragsrecht.
Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt. Kann aber sein, dass es im Vertrag extra aufgeführt ist.
Scheint hier aber egal zu sein, wenn kein Fertigstellungstermin vereinbart ist, braucht er auch nicht anzufangen. Der Bauunternehmer wird das Projekt irgendwann man einschieben, wenn er gerade eine geringe Auslastung hat. Dieses Jahr also wohl eher nicht mehr...
Viele Grüße,
Andreas
R
Reini123403.04.20 18:25Lumpi_LE schrieb:
Rohbau für ne Million? Na sowas bauen die meisten wohl nicht. Davon abgesehen muss einem nicht viel einfallen sondern man kann versuchen wenigstens einen Teil der Doppelbelastung aufzufangen.400.000—450.000 Euro x 2%? Sowas bauen die meisten wohl schon
andimann schrieb:
Hier wird es spannend; erstaunlicherweise zählt eine Pandemie erst mal nicht als „Force Majeure” oder höhere Gewalt.Wo steht denn das ? - ich würde erwarten, daß im Streitfall die meisten Richter das so einordnen. Ein Notstand wäre wohl keine, weil von der staatlichen Obrigkeit, und Ausgangsbeschränkungen oder Versammlungsverbote ebenfalls nicht. Aber die Pandemie an sich als Auslöser eines Zustandes, in dem die fristgemäße Vertragserfüllung "objektiv unmöglich" oder zumindest sehr erheblich gestört ist, hat sich keine der Vertragsparteien ausgesucht und auch keiner ihrer Erfüllungsgehilfen selbst zu verantworten. Insofern würde ich anstelle des TE nicht darauf bauen, daß es wie unter normalen Umständen zu dem Urteil käme: "Du böser Unternehmer, nun zahl´ mal schön Schadenersatz".https://www.instagram.com/11antgmxde/
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N
nordanney03.04.20 19:41Der TE sollte mal seinen Vertrag zitieren. Dann kann er eine fundierte (Laien)Meinung erhalten.
Reini1234 schrieb:
400.000—450.000 Euro x 2%? Sowas bauen die meisten wohl schonEs geht nur um die Kosten des Rohbaus, ohne Fenster etc...Ähnliche Themen