ᐅ Baubeginn 2015 sinnvoll?
Erstellt am: 27.01.15 23:17
sirhc29.01.15 23:19
Wenn man 2015 beginnt aber erst 2016 den Bau abschließt und dokumentieren lässt, gilt dann noch der alte oder schon der neue Standard? Ist das damit gemeint, dass man wählen kann?
Häusle7729.01.15 23:44
nordanney schrieb:
Obwohl das KfW-Thema für die Erstrangkondition schon ein Rolle spielt = höherer Auslauf für das Bankdarlehen ohne nachrangige KfW-Mittel = höherer Zinssatz.
Stress sollte man sich übrigens nie beim Hausbau machen Kannst Du mir das mal genauer erklären?Bauexperte30.01.15 00:32
Guten Abend,
Grüße, Bauexperte
sirhc schrieb:Bis 31.12.2015 kannst Du wählen, ob Du nach der aktuell gültigen Energieeinsparverordnung bauen möchtest oder eher nach der ab 01.01.2016 geltenden "verschärften" Version. Dabei zählt das Datum des Bauantrages und nicht irgendeine Dokumentation.
Wenn man 2015 beginnt aber erst 2016 den Bau abschließt und dokumentieren lässt, gilt dann noch der alte oder schon der neue Standard? Ist das damit gemeint, dass man wählen kann?
Grüße, Bauexperte
Panama1730.01.15 08:38
Gibt's eigentlich einen festgelegten Zeitraum, in dem man anfangen muss zu bauen, nachdem der Bauantrag eingereicht wurde? Oder nachdem eine Genehmigung erteilt wurde?
nordanney30.01.15 09:06
Häusle77 schrieb:
Kannst Du mir das mal genauer erklären?Für die Banken ist die Relation Darlehen zum Beleihungswert für die Konditionenfindung (und Refinanzierung) relevant = Beleihungsauslauf. Da die KFW-Mittel immer nachrangig sind und die Bank sich diese Liquidität auch nicht einkaufen muss, werden diese Darlehen für die Konditionenfindung nicht berücksichtigt.Beispiel: Darlehenswunsch TEUR 210 - Beleihungswert Haus TEUR 265 - Zinssatz Realkredit (60%-Beleihung): 2% - Zinssatz bei 80% Beleihung 2,5% - Zinssatz KfW 1,0%
Variante 1: Darlehen von der Bank über TEUR 210 = 2,5% für das gesamte Darlehen
Variante 2: Darlehen TEUR 50 KfW = 1,0% + Darlehen Bank TEUR 160 = 2,0% = Durchschnittsverzinsung deutlich niedriger
Häusle7730.01.15 09:41
Danke, jetzt habe ich es verstanden. Wenn ich allerdings eh unter 60% Beleihung bleibe, ändert sich nur der durchschnittliche Zins minimal, sonst nichts, oder?
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