Bau von 2 Stützmauern, Bebauungsplan BW

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Zuletzt aktualisiert 28.04.2024
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11ant

11ant

wie hoch ist den bei so einer Angabe im Bebauungsplan die Toleranz ?
Da gibt es kein "akademisches Viertel", maximal 0,60 m bedeuten:
"maximal" = höchstens. Das ist ein verbindlicher Wert, keine Verhandlungsbasis, keine Eichtoleranz wie beim Blitzer;
"0,60 m" = sechzig Zentimeter, nicht fünfundsechzig. Wenn die auf einem Bruchteil der Länge geringfügig überschritten werden, weil die Mauerkrone gerade abschließt obwohl das Gelände zwischendurch einen kleinen Durchhänger hat, wird das niemand beanstanden. Wenn aber eine ganze Straße voller schlitzohriger Zocker aus Prinzip auf siebzig Zentimeter hochreizt, wird der Stadtrat eine Sondersitzung machen und reihenweise Rückbauverfügungen beschließen. Du solltest den Amtsschimmel nicht damit wild machen, seinen Angemessenheitsgrundsatz zu mißbrauchen. Vergiß auch nicht, daß alle fünf Jahre Kommunalwahlen sind: der nächste Baudezernent könnte ein Hardliner sein.
 
Hangman

Hangman

wie hoch ist den bei so einer Angabe im Bebauungsplan die Toleranz ?
BW und Toleranz bei behördlichen Regelungen... der war gut :) Sagen wir es so: ich habe es genau fünf Wochen in Stuttgart ausgehalten und die Flucht ergriffen als die gesamte Hausgemeinschaft abends klingelte und mir sehr engagiert die Verpflichtungen der Kehrwoche erläutert hat.

Aber nochmal zur eigentlichen Frage: um welchen Höhenunterschied geht es denn? Alle Höhenpunkte südöstlich des Hauses, inkl der direkt auf der Grundstücksgrenze, liegen wunderbar kommod im Bereich der vorgesehenen Oberkante Fertigfußboden. Wo ist denn dort überhaupt einen Höhenunterschied, und wie bzw wo bildet der sich aus? Das Nachbargrundstück kann durch nicht wie durch ein Wunder 1,8m höher oder tiefer liegen?!? Das müsste doch schon irgendetwas sein (Böschung o.ä.). Kannst Du uns das erklären... ich verstehe es nämlich echt nicht.
 
B

BW MR BW MR

BW und Toleranz bei behördlichen Regelungen... der war gut :) Sagen wir es so: ich habe es genau fünf Wochen in Stuttgart ausgehalten und die Flucht ergriffen als die gesamte Hausgemeinschaft abends klingelte und mir sehr engagiert die Verpflichtungen der Kehrwoche erläutert hat.

Aber nochmal zur eigentlichen Frage: um welchen Höhenunterschied geht es denn? Alle Höhenpunkte südöstlich des Hauses, inkl der direkt auf der Grundstücksgrenze, liegen wunderbar kommod im Bereich der vorgesehenen Oberkante Fertigfußboden. Wo ist denn dort überhaupt einen Höhenunterschied, und wie bzw wo bildet der sich aus? Das Nachbargrundstück kann durch nicht wie durch ein Wunder 1,8m höher oder tiefer liegen?!? Das müsste doch schon irgendetwas sein (Böschung o.ä.). Kannst Du uns das erklären... ich verstehe es nämlich echt nicht.
ich will das ganze auf etwa das Niveau 209 bringen.
So muss ich einen Teil vom Grundstück bisschen abgraben und den anderen Teil aufschütten da der Hang ungefähr 2m beträgt.

Stand jetzt werde ich überall die Stützmauer mit 60 cm machen und dann die restlichen 1,4m in 45Grad abböschen.
Das Nachbargrundstüch hat das gleiche Gefälle ist aber nicht bebaut.
 
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Hangman

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