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ᐅ Bankbürgschaft vom Dachdecker wegen Mängeln am Dach


Erstellt am: 06.12.19 08:55

Golfi9006.12.19 08:55
Hallo zusammen.

Es gibt leichte Probleme bei unserem Dach bzw. dem ausführenden Betrieb.
Nach 3x ausbessern verschiedenster Mängel (Unterspannbahn fehlerhaft, Löcher im Dach mit Bauschaum ausgefüllt, fehlende Ausspitzerklammern, etc.) ist nun alles soweit ausgebessert und erledigt. AUßER die Sturmklammern. Diese wurden nicht fachgerecht und nach entsprechendem Verlegemuster verlegt, sondern wahrlos gesetzt.

Da nun endlich das Gerüst abgebaut werden soll (es behindert die Erdarbeiten der Versorger) haben wir uns mit unserem Bauverwirklicher nun so geeinigt, das der ausführende Dachdeckerbetrieb uns 2000€ erlässt und eine Bürgschaft über weitere 2000€ anlegt, die den Garantiezeitraum von 5 Jahren abdeckt.

Was muss ich mir nun unter so einer Bürgschaft vorstellen? Wie wird sowas angelegt und hat es irgendwelche Nachteile für mich? Steht sowas bei MIR in der Schufa? Ich kann mir da drunter leider absolut nichts vorstellen! Vor allem, was denkt unsere Kreditgebende Bank denn davon? Bekommt die das überhaupt mit?

Ich bin gerade etwas aufgeschmissen...
lastdrop06.12.19 10:07
Wenn die Arbeiten nicht korrekt ausgeführt sind, ist das zu korrigieren. Ansonsten hilft der Nachlass ja wenig ...

Ansonsten: Eine Bürgschaft, die man erhält, ist prinzipiell positiv. Bei Dir steht auch nichts in der Schufa (erhaltene Bürgschaft ist ja keine "Belastung", sondern eher ein "Guthaben"). Da wird auch nichts angelegt, ist nur ein Zahlungsversprechen der Bank (mit Bedingungen). Deine Bank kriegt davon nichts mit.

Ansonsten gilt der einleitende Satz ...
nordanney06.12.19 12:03
Golfi90 schrieb:

Was muss ich mir nun unter so einer Bürgschaft vorstellen?
Grundstück. ein Stück Papier, das für Dich wie Bargeld ist und bei Dir rumliegt. Nicht mehr und nicht weniger.
HilfeHilfe06.12.19 12:11
und dann nach 5 Jahren ? stellst du fest das Wasser im Hohlraum ist...
Golfi9006.12.19 12:13
Es geht AUSSCHLIEßLICH nur um die Sturmverklammerung. Alles andere ist fachgerecht behoben worden.
guckuck206.12.19 16:08
Und warum wird das nicht auch behoben?
bürgschaftdachfachgerechtschufa