Bankbürgschaft vom Dachdecker wegen Mängeln am Dach

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Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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H

hampshire

Was muss ich mir nun unter so einer Bürgschaft vorstellen? Wie wird sowas angelegt und hat es irgendwelche Nachteile für mich? Steht sowas bei MIR in der Schufa? Ich kann mir da drunter leider absolut nichts vorstellen! Vor allem, was denkt unsere Kreditgebende Bank denn davon? Bekommt die das überhaupt mit?
Mit der Bürgschaft verpflichtet sich der Dachdecker innerhalb von 5 Jahren im Schadensfall 2000€ zu einer Reparatur beizutragen.
Die Bürgschaft hat keinerlei Nachteile für Dich, da sie eine einseitige Verpflichtungserklärung ist.
Daher steht davon auch nichts in der Schufa - schon gar nichts Negatives.
Die kreditgebende Bank wird nichts gegen die Bürgschaft selbst haben. Allerdings rechnet sie ja mit einem Wert Deines Hauses als Sicherheit. Dieser stellt mit nicht fachgerechten Sturmklammern ein erhöhtes Risiko dar. Ob die Bank das bewertet kann ich Dir nicht sagen.

Warum ich diesen Deal nicht akzeptieren würde:
Die Kosten bei einem Schadenszenario wären mir zu unübersichtlich. Das Risiko, dass es Ärger mit der Versicherung gibt weil ich einer nicht fachgerechten Ausführung zugestimmt habe wäre mir - ohne das juristisch abgeklärt zu haben - zu groß.
Es gibt 2 Alternativen - Mehrkosten inakzeptabel:
1. Der Dachdecker setzt die Sturmklammern korrekt.
2. Ein anderer Dachdecker setzt die Sturmklammern korrekt, die Kosten werden von der Dachdeckerrechnung des ersten Dachdeckers abgezogen.

Wenn Dein Dachdecker „keine Lust“ mehr auf die Baustelle hatund Du kein Vertrauen mehr in seine Arbeit hast, investiere ein paar Euro um ihn bei der Ausführung der Arbeit kontrollieren zu können.
 
Golfi90

Golfi90

Wir haben einen befreundeten Dachdeckermeister zur Hilfestellung dazu geholt gehabt. Ohne ihn hätte ich als Laie die restlichen Mängel gar nicht gesehen. Da bin ich auch etwas von unserer Bauleitung enttäuscht... Aber das steht auf einem anderen Blatt.

Es ist nicht so, das keine Sturmklammern gesetzt sind. Nur das korrekte Verlegemuster wurde nicht eingehalten.
Im Endeffekt erlässt er uns ja 2000€ auf die Rechnung. Und Bürgt noch mit weiteren 2000€ für die Garantiezeit.

Vor wenigen Jahren wurde an keinem Neubau standardmäßig Sturmklammern gesetzt. Darum sehe ich das irgendwie nicht so kritisch... Kann auch sein das ich zu leichtgläubig bin...
 
T

Trademark

Jetzt mal eine andere Frage: Was kostet es denn diesen Mangel zu korrigieren? Gibt es da irgendwie eine Hausnummer? Denn vielleicht ist die Variante 2 von Hampshire ja ein Option.

Wenn der jetzige Dachdecker "nur" keine Lust hat, und nicht vollkommen unfähig ist, vielleicht kann der befreundete helfen?
 
N

nordanney

Und Bürgt noch mit weiteren 2000€ für die Garantiezeit.
Denk daran, dass nicht der Dachdecker bürgt, sondern seine Bank die Bürgschaft ausstellt. Das ist wie Bargeld, dafür muss der Dachdecker auch seiner Bank eine Bürgschaftsprovision bezahlen. Er sollte damit eine sehr hohe Motivation haben, das in der Garantiezeit nichts passiert. Ansonsten gehst Du zur Bank (nicht zum Dachdecker!), legst die Bürgschaft hin und nimmst T€ 2 mit.
 
Dr Hix

Dr Hix

Vor wenigen Jahren wurde an keinem Neubau standardmäßig Sturmklammern gesetzt
Das ist sicherlich nicht richtig. Die Dinger sind, meines Wissens, seit 2011 Pflicht und wurden auch davor schon dringend empfohlen. Unser Haus wurde z.B. schon 2001 unter Verwendung von Sturmklammern neu eingedeckt und wir wohnen hier auch nicht in einer "Sturmregion".
Mag sicherlich Fälle gegeben habe, wo der DD keinen Bock auf die Arbeit hatte, oder ahnungslose/geizige Bauherren freiwillig darauf verzichtet haben, aber die dürften angesichts der Gefahren und Haftungsrisiken fehlender/mangelhafter Sturmverklammerung hoffentlich die Ausnahme gebildet haben.

Würde den Deal ebenfalls nicht akzeptieren. Zumal der DD damit am Ende sehr wahrscheinlich noch bares Geld verdient, weil er mit Sicherheit mehr als die 2k für die Ausführung kalkuliert hat.
Die Bürgschaft halte ich für sinnlos. Wenn binnen der Gewährleistungszeit etwas passiert, haftet ohnehin der DD; die Bürgschaft schützt insoweit nur vor zwischenzeitlicher Insolvenz des Betriebes. Angesichts der potenziell möglichen Schadenshöhe (z.B. Passanten verletzt, umstehende PKW getroffen) ist der Betrag aber ohnehin ein Witz.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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