ᐅ Bafa Innovationsförderung für Wärmepumpe mglw. zu spät - was nun?
Erstellt am: 14.10.16 23:33
hgerike23.09.17 21:48
Ich habe jetzt beim Heizungsbauer angefragt. Seine Meinung. Beantragung nach Bauvertrag aber vor Heizungsplanung. Wichtig ist, dass kein konkretes Modell und Leistung im Bauvertrag steht. Es darf also noch nicht die konkrete Wärmepumpe benannt sein.
winnetou7823.09.17 21:52
Da scheiden sich die Geister , ich weiß nur das die da sehr streng sind .
hgerike23.09.17 21:57
winnetou78 schrieb:
Da scheiden sich die Geister , ich weiß nur das die da sehr streng sind .Hast du denn konkrete Erfahrung, dass mein Vorgehen fehlschlagen könnte? Mal unabhängig davon, dass ich bei Neubau mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe erst mal eine Jahresarbeitszahl von 4,5 erreichen muss.winnetou7823.09.17 21:59
Naja Ihre Seite sagt eigentlich eindeutig vor Bauvertrag , würde ich meinen .
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