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ᐅ BAFA - Förderung: Hausvertrag vor Antragstellung?


Erstellt am: 23.01.20 11:39

Libero5 23.01.20 11:39
Hallo zusammen,

wir planen seit rund 1,5 Jahren unseren Hausbau und haben aktuell unser finales Angebot von einem Fertighaushersteller vorliegen, das wir am Wochenende unterschreiben werden.

Mit Freude haben wir Anfang des Jahres mitbekommen, dass die BAFA Förderung im Neubau umgestellt wird. Unsere ohnehin bereits eingeplante Luft-Wasser-Wärmepumpe ist als förderfähig gelistet und erfüllt damit die technischen Mindestanforderungen.

Wie bei der BAFA üblich, muss der Förderantrag vor Beauftragung gestellt und bewilligt werden - und jetzt kommt die Krux. Wer das Antragsformular schon einmal durchgeklickt hat, wird feststellen, dass dort schon die voraussichtlichen Kosten aufgeführt werden müssen - ein mal für die Anlage selbst und ein mal für die Nebenkosten (also alles weitere, was mit der Anlage zu tun hat wie Fußbodenheizung inkl. Installation etc.). Diese Kosten sollen auf einem Kostenvoranschlag basieren.

Nun ist leider der Haushersteller (einer der größten in Deutschland...) leider genauso überrascht wie wir von der guten Neuigkeit, und kann in der Kürze der Zeit die Gesamtkosten der Heizanlage leider nicht bereitstellen. Kostenvoranschlag liegt demnach -Stand jetzt- leider nicht vor. Die genaue Kalkulation kann erst nach Beauftragung erfolgen.

Wir wollen wie gesagt am Wochenende eigentlich den Hausvertrag unterschreiben (Termin stand schon länger fest, aber jetzt haben wir die Nachricht bekommen dass nächste Woche voraussichtlich die Preise erhöht werden).

Also - wie gehen wir jetzt mit dem BAFA-Antrag um?

Man muss bestätigen, dass man noch nicht mit dem Vorhaben begonnen hat, wörtlich „Als Vorhabensbeginn gilt der rechtsverbindliche Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.“

Der Hausanbieter schlägt folgendes vor: In dem Angebot was wir unterschreiben, ist eine andere Wärmepumpen-Anlage aufgeführt. Diese kann später optional kostenlos auf unsere Wärmepumpenanlage umgestellt werden. Nach Beauftragung können diese dann genauer rechnen und der BAFA-Antrag wird erst später gestellt.

Die Idee finde ich eigentlich gut. Die Anlage selbst haben wir damit ja nicht beauftragt. Meine Angst ist jetzt aber, dass das ganze drum herum, also Fußbodenheizung, Installation, etc. aber eben doch aufgeführt ist und das damit förderschädlich ist.

Meine Alternative wäre einfach die Kosten selbst zu schätzen und irgendwie plausibel auf die zwei Bereiche aufzuteilen. Der später vorliegende Kostenvoranschlag sollte halt nur dazu passen. Ich denke da an 25.000€ für die Wärmepumpe und 25.000€ für die Nebenkosten. Nach unten kann man später jederzeit korrigieren, nur eben nicht nach oben. Deswegen sollte das ungefähr passen.

Hat hier schon jemand Erfahrungen und vielleicht weitere Ideen? Ich gehe davon aus dass die Gesamtkosten relativ nahe an die Förderhöchstgrenze von 50.000€ ranreichen, bei einem Fördersatz von 35% geht es demnach hier wirklich um richtig viel Kohle und ich will keinen Fehler machen.

LG

boxandroof 23.01.20 11:47
Schau auch nach dem Jahresarbeitszahl Rechner, Du musst 4,5 rechnerisch nachweisen, es reicht nicht dass die Luft-Wasser-Wärmepumpe gelistet ist. Zeitpunkt der Beauftragumg ist kritisch für die Förderung, schau Dir das genau an vor Unterschrift.

KfW 55 wurde auch kräftigst angehoben.

Tarnari 23.01.20 14:42
Und auch hier der Hinweis, da es offenbar viele Missverständnisse gibt, die Fußbodenheizung wird nur im Bestandsgebäude gefördert.
In Deinem Fall kannst Du diese Kosten also nicht geltend machen.

Fuchur 23.01.20 17:50
Das mit dem Bauvertrag ist kein Problem, wenn dort die verbaute Wärmepumpe noch nicht explizit als genaues Modell festgelegt ist. Es kann also eine Baureihe eines Herstellers genannt werden, das genaue Modell wird dann nach Berechnung der Heizlast ausgewählt.

Du brauchst aber ein schriftliches Angebot, schätzen wurde nur bis letztes Jahr akzeptiert. Lese dir das Merkblatt durch. Als förderfähig bleiben üblicherweise: Wärmepumpe inkl. Anschluss derselben, Raumtemperaturregler oder Heizungsregelung über Smarthome, Erschließung der Wärmequelle (insbesondere Tiefenbohrung).

Kuota88 08.02.20 15:52
Wir stehen gerade vor derselben Frage..haben vor einer Woche den Hausvertrag vom Fertighausanbieter unterschrieben und haben jetzt gelesen, dass der Antrag vor Unterschrift zu stellen ist. Nur welche Unterschrift oder welches Angebot zählt?

Los gehts bei uns erst September/Oktober. Wir könnten also noch von unserem 14-tägigem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und erst dne Antrag stellen....

Seid ihr schon weiter bzw. habt eine Antwort gefunden?

Und was uns noch beschäftigt: Kann man die BAFA-Förderung parallel zu einem KfW-Darlehen beantragen?

Tarnari 08.02.20 19:12
Ich meine, dass ich da was gelesen habe, dass ja.
Da wir aber ohne Finanzierung bauen, bin ich nicht sicher, ob ich das richtig „überlesen“ habe.
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