Die Gemeinde schafft das offenbar nicht, den funktionierend zu verlinken :-(Das ist der Bebauungsplan Nr. 17, Oberer Himmelsacker.
Danke. Ich dachte schon ich habe nicht die rechte Ahnung den zu oeffnen.Die Gemeinde schafft das offenbar nicht, den funktionierend zu verlinken :-(
Kommt drauf an was du mit dem Garten machen willst. Wenn du einfach nur ein Eckchen Gras zum sitzen brauchst, muss das nicht zu groß sein. Wenn Gärtnern dein Hobby ist/wird, kann der Garten nie groß genug sein. Ab 600qm ist der Garten nicht nur ein Abstandsstreifen sondern macht auch tatsächlich Sinn. Aber das gilt ja für alle Grundstücke.Wie steht ihr zum Thema Gartengröße? Wie groß sollte ein Grundstück mindestens sein, was einen angenehmen großen Garten zu lässt?
So etwas ähnliches werden wir auch haben. Die Garage steht dann entsprechend in der Südostecke wenn man nicht eine riesige Einfahrt machen will. Ich persönlich finde die 18 ganz gut. Schön am Wäldchen, ein bisschen zurückgesetzt und das größte Grundstück. Man muss sich das aber natürlich dann leisten können.Was haltet ihr von der Zufahrt bei Hausnr. 18? Könnten dort Probleme entstehen?