Architektenhonorar für die Kostenschätzung und Grundrisse

5,00 Stern(e) 3 Votes
Zuletzt aktualisiert 15.10.2025
Sie befinden sich auf der Seite 2 der Diskussion zum Thema: Architektenhonorar für die Kostenschätzung und Grundrisse
>> Zum 1. Beitrag <<

H

HilfeHilfe

Auch wenn man das(hier) oft liest muss klar sein, dass die HOAI bindend ist. Honorarvereinbarungen unter Mindestsatz sind ungültig. Aber wo kein Kläger ...
würde wenn dann nur ein Architekt machen der es "nötig" hat. In der aktuellen boomphase und Hessen eher unwahrscheinlich.
 
Zuletzt aktualisiert 15.10.2025
Im Forum Baukosten / Baunebenkosten / Baupreise gibt es 870 Themen mit insgesamt 29436 Beiträgen
Oben