ᐅ Architekt --> Absprachen? Was ist das?
Erstellt am: 24.10.13 12:24
€uro25.10.13 10:23
fragri schrieb:
Ganz genau... und damit haben wir besagten Herrn V. auch in einem Beratungsgespräch konfrontiert... der wollte natürlich von all dem nichts wissen :p...Wir haben danach für uns festgestellt das bauen mit einem GU/GÜ, der einem die Technik und Ausführung aufdiktiert, nichts für uns ist...Sicherlich eine Entscheidung, welche Ihr mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht bereuen werdet !!! Setzt allerdings voraus, dass bei dem neuen Konzept, eine hinreichende Grundlagenermittlung sowie Anlagendimensionierung vorhanden ist! Dann dürfte wohl kaum etwas schief gehen und Ihr könnt mit angemessenen Verbrauchskosten rechnen!v.g.
Bauexperte25.10.13 14:48
Hallo Yvonne,
Es gab früher - heute eher weniger, weil die Architekten das Haftungsrisiko scheuen - beide Kombinationen. Einen Vertrag für die Architektenleistungen nach HOAI und einen separaten Vertrag für den Neubau an sich; der Architekt war Planer und Bauleiter in Personalunion. nicht selten kombinierte sich beides in einem einzigen Werkvertrag und der Architekt galt als klassischer GU.
Grüße, Bauexperte
ypg schrieb:Wenn Deine Aussage ausschließlich gemeint ist, liegst Du falsch. Ansonsten ein klares Jein 😉
Wenn man mit Architekt baut, dann gibt es keinen Werkvertrag, sondern die HOAI-Tabelle (oder sehe ich das falsch?)
Es gab früher - heute eher weniger, weil die Architekten das Haftungsrisiko scheuen - beide Kombinationen. Einen Vertrag für die Architektenleistungen nach HOAI und einen separaten Vertrag für den Neubau an sich; der Architekt war Planer und Bauleiter in Personalunion. nicht selten kombinierte sich beides in einem einzigen Werkvertrag und der Architekt galt als klassischer GU.
ypg schrieb:Nur, wenn es einen einzigen Vertrag mit dem Architekten für alle erforderlichen Planungsstufen gibt. Dann bereitet der Architekt die Ausschreibungen vor und der AG (Auftraggeber/Bauherr) entscheidet anhand Bemusterung und Preis.
Der macht Ausschreibungen bei den Gewerken und so fort.
Bemustern tut man doch wohl auch immer noch selbst als Bauherr.
ypg schrieb:Das oder Vetternwirtschaft - eines von beidem trifft mit hoher Wahrscheinlichkeit zu.
Günstige GU/GÜ gehen eventuell bei der Technik nicht auf den Bauherren ein, weil das Typenhaus Sabrina nun mal genau in dieser Konstellation mit Heizung x und Fenstergrößen soundso als Kfw-Haus 70 funktioniert. Veränderungen bedeuten Mehraufwand, aber wer will das bezahlen?
ypg schrieb:Da änderst Du gar nix ...
Obwohl Herr Viebrockhaus bestimmt auch nach hinten gefallen wäre, wenn er seine Superduper-Technik nicht einbauen soll, die er anpreist, sondern etwas anderes.
ypg schrieb:Nur wenn und sofern vertraglich vereinbart.
Hat man eigentlich ein Bemusterungsrecht??? Ich weiss jetzt nicht, was in unserer Bauleistungsbeschreibung steht... Ist das irgendwo fixiert?
Grüße, Bauexperte
ypg25.10.13 20:23
Schau, wieder was über Architektenleistungen dazu gelernt 🙂
Danke!
Danke!
dessin27.10.13 19:32
Romy schrieb:
Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir irgendwie einen Tipp/Rat geben.
Wir haben ein Haus im Rohbau gekauft und beschlossen, den Innenausbau durch einen Architekten machen zu lassen.
Wir haben eine Summe x für den Innenausbau, jedoch existiert keine Aufstellung, was was kosten darf/kann/soll.Das ganze entspricht sicherlich nicht der üblichen Vorgehensweise eines Architekten.......
Falls noch möglich und falls der Bau noch nicht zu weit fortgeschritten ist würde ich versuchen zu wechseln.
Sinnvoll wäre ein Innenarchitekt oder auch Architekt mir Erfahrung im Innenausbau.
In welchem Bundesland liegt die Baustelle ? Viel Glück
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