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ᐅ Archäologische Funde angrenzend an Grundstück: Kosten, Erfahrungen?


Erstellt am: 25.07.21 12:22

ZwölfSieben25.07.21 12:22
Hallo,

wir sind kurz vor Einreichen unseres vereinfachten Bauantrags für ein Einfamilienhaus in Niedersachsen in eine überraschende Situation gelaufen. Jeder Tipp wäre hilfreich!

Situation:
  • Wohngebiet mit Bebauungsplan von 2002. Unser Grundstück gekauft 2020, fast zeitgleich mit weiteren zukünftigen Nachbarn. 4 Bestandsimmobilien gebaut ca. 2005-2010.
  • Bei der Bearbeitung des Bauantrags eines zukünftigen Nachbarn kommt hoch:
    • "Die Planungen liegen unmittelbar benachbart der archäologischen Fundstelle XYZ. Dabei handelt es sich um einen Siedlungsplatz der römischen Kaiserzeit. Weitere Fundstellen im Umfeld unterstreichen die Bedeutung des Areals für die Belange der Denkmalpflege. Daher ist mit archäologischen Strukturen im Boden zu rechnen. Aus denkmalfachlicher Sicht ist es daher erforderlich, den Erdarbeiten Ausgrabungen voranzustellen, durch die die archäologischen Überreste dokumentiert, ausgegraben und geborgen werden."
  • Kontext: Vor kurzem wurde der regional zuständige Archäologe gewechselt. Was für den Vorgänger und den Bau der 4 Bestandsbauten absolut kein Problem war (und daher von der Gemeinde beim Verkauf auch nicht erwähnt wurde!), ist jetzt anscheinend relevant.
Jetzt die Frage: Wie haben wir das einzuschätzen? Müssen das alles wir zahlen? Sollten Teile von der Gemeinde getragen werden - immerhin ist das im Kaufvertrag nicht erwähnt worden, obwohl archäologische Funde dokumentiert sind? Lässt sich das irgendwie eingrenzen?

Ich habe keine Absicht, tausende von Euros für unabsehbare Aufwände zu versenken. Als absoluter Notfallplan trete ich lieber vom Kauf zurück.

Für jede Erfahrung/Einschätzung/Tipps zur Vorgehensweise dankbar!

Viele Grüße - P
hanghaus200025.07.21 12:30
Dein Risiko ist mMn nur der Stillstand in der Zeit der Erdarbeiten. Das kann problematisch sein, falls Ihr da schon die Finanzierung laufen habt.

Dem Bauunternehmer diesen Passus auf keinen Fall verschweigen.

Falls die Information von der Stadt verschwiegen wurde, kannst natuerlich den Vertrag anfechten.
ypg25.07.21 12:40
ZwölfSieben schrieb:

Müssen das alles wir zahlen?
Was sollt Ihr zahlen?
hanghaus2000 schrieb:

Dein Risiko ist mMn nur der Stillstand in der Zeit der Erdarbeiten.
So habe ich es auch gehört: wenn bei Erdarbeiten etwas gefunden wird, droht Baustillstand.
Auf wessen Rechnung dann (Euren Verzug), das weiß ich nicht.
guckuck225.07.21 13:42
Man sagt, das schlimmste was einem passieren kann ist irgend ne Scherbe in der Erde zu finden. Eine Bombe ist nix dagegen, das geht schnell ... Verzögerungen im Bereich >12 Monate sind die Folge.
Ich würde mal mit einem ortkundigen Architekten sprechen oder den Archäologen kontaktieren, was das konkret für euch bedeuten soll
Myrna_Loy25.07.21 14:10
Das ist je nach Bundesland oder Kreis unterschiedlich geregelt. Üblich ist, dass der Bauherr die Kosten für die archäologische Untersuchung zahlt. Es kann aber auch eine Teilung der Kosten oder Zuschüsse geben. Einfach mal beim zuständigen Landesamt für Denkmalpflege nachfragen. Viele Denkmalämter haben auch entsprechende Infos auf der Webseite.
ZwölfSieben04.09.21 12:04
Nur nochmal als Rückmeldung. Ich bin überrascht, in welches Kenntnisvakuum man zu diesem Thema bei Bau- und Liegenschaftsämtern, im Internet und in Communities stößt. Zumal der Schmerz für den einzelnen Betroffenen durchaus hoch ist, wenn sich das finanzielle und Verzögerungsrisiko nicht abschätzen lässt.

Jetzt aber die gute Nachricht zumindest für Niedersachsen: In einem Gespräch mit dem freundlichen zuständigen Archäologen wurde *beiläufig* erwähnt, dass es eine Zumutbarkeitsgrenze für anfallende Kosten gäbe. Die für natürliche Personen bei 5% der veranschlagten Kosten des Bauvorhabens liegt. Das ist immer noch viel Geld, jedoch wird das Risiko damit kalkulierbar und das Gespenst des finanziellen Ruins ist vom Tisch.

Der Hammer ist jetzt aber die Quelle dieser Aussage: Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzesvorschlags zum Denkmalschutzgesetz Niedersachsen in 2011. S. 13. Geht's noch? Kann man sowas nicht ein bisschen transparenter darstellen für Bauherren? So als FAQ beim Bauamt vielleicht?

Sollte ich irgendwas falsch verstanden haben: Aufklärung immer gerne. Bin kein Jurist.

Zusammengefasst alles gut: dem Bauantrag steht nichts mehr im Wege.
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