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ᐅ Archäologische Funde angrenzend an Grundstück: Kosten, Erfahrungen?


Erstellt am: 25.07.21 12:22

ypg04.09.21 12:50
ZwölfSieben schrieb:

Geht's noch? Kann man sowas nicht ein bisschen transparenter darstellen
1. Die erste Transparenz-Hürde wäre, hier im Forum den genauen Passus reinzukopieren, ohne dass von den Usern ein Link zum Landtag geöffnet werden muss.
ZwölfSieben schrieb:

Sollte ich irgendwas falsch verstanden haben: Aufklärung immer gerne. Bin kein Jurist 🙂
2. Die AGBs dieses Forums untersagen die Linksetzung. Zum Thema: siehe Punkt 1.
ZwölfSieben04.09.21 18:35
Tut mir leid, verstanden, war mir nicht bewusst. Internetforum ohne Links? Klingt nach Gelbe Seiten ohne Adressen, nichts für ungut.

Zum Zitat aus der BegrRegE2011 S.13.: Sucht selbst, viel Glück. Ich wollte nur helfen.

"Für Maßnahmen natürlicher Personen ohne Gewinnerzielungsabsicht hingegen dürfte ein Prozentsatz von bis zu 5 % zumutbar sein. Im Einzelfall kann auch eine Reduktion auf Null angemessen sein"

Schönes Wochenende noch.
Steven05.09.21 22:04
ZwölfSieben schrieb:

. Die für natürliche Personen bei 5% der veranschlagten Kosten des Bauvorhabens liegt.

Hallo ZwölfSieben

da habe ich andere Erfahrungen gemacht. NRW. Soviel ich weiß, ist es aber in Deutschland überall gleich.
Der Besitzer ist der "Schädiger" und muss ALLE Kosten der Grabung/Bergung tragen.
Es kann auch ein Bauverbot erteilt werden.
Bei mir lag was in der Erde (ein Gerippe). Es sollte ein Tiefbauer geschickt werden, der um das Viech eine Grube aushebt und absichert. Auf meine Kosten. Danach wären die Archäologen mit Eimerchen und Schäufelchen gekommen und hätten alles geborgen. Die Archäologen hätte ich auch zahlen müssen. Ich hatte Glück, dass das Gerippe nach Vorbesichtigung vollkommen uninteressant war. Ich entsorgte es dann in die Tonne. Aber ein Fund ist ein unschätzbares Risiko. Erkundige dich.

Steven
ZwölfSieben06.09.21 07:14
Danke Steven! Kein Widerspruch: Ja, alle Kosten gehen auf den Bauherrn, so wurde mir das auch erklärt. Daher war ich so nervös, denn bei dem mir vorliegenden Angebot einer Ausgrabungsfirma bist du schnell bei 5-stelligen Kosten, wenn was interessantes gefunden wird (Grabungstrupp 2500 € / Tag).

Die Zumutbarkeitsgrenze von max. 5% in Niedersachsen bezieht sich auf die Gesamthöhe der erwarteten Kosten der Grabungsmaßnahme. Beispiel: Bei veranschlagten 300.000 € Baukosten liegt diese bei 15.000 €. Von einem Privatmann wird nicht erwartet, dass er die Ausgrabung von Troja bezahlt ...

Baustopp bzw. -verbot ist einen andere Diskussion. Dann heißt es anderes Grundstück suchen.
rick201806.09.21 07:32
Wenn keine großen Strukturen auftauchen einfach wieder verbuddeln 😉
Grillhendl06.09.21 11:55
ZwölfSieben schrieb:

Danke Steven! Kein Widerspruch: Ja, alle Kosten gehen auf den Bauherrn, so wurde mir das auch erklärt. Daher war ich so nervös, denn bei dem mir vorliegenden Angebot einer Ausgrabungsfirma bist du schnell bei 5-stelligen Kosten, wenn was interessantes gefunden wird (Grabungstrupp 2500 € / Tag).

Die Zumutbarkeitsgrenze von max. 5% in Niedersachsen bezieht sich auf die Gesamthöhe der erwarteten Kosten der Grabungsmaßnahme. Beispiel: Bei veranschlagten 300.000 € Baukosten liegt diese bei 15.000 €. Von einem Privatmann wird nicht erwartet, dass er die Ausgrabung von Troja bezahlt ...

Baustopp bzw. -verbot ist einen andere Diskussion. Dann heißt es anderes Grundstück suchen.


oha, 2500 Euro/Tag ist aber sportlich bei der kleinen Grundstücksgröße.... Aber auch hier kann man sich ja verschiedene Angebote einholen. Aber man sieht ja dann schon am OB was genau einen erwarten wird....

andere Frage: gibt es bei euch keinen Denkmalatlas? In Bayern gibts sowas und da kann man vorher schon rumspionieren, ob ein Gebiet "belastet" ist (wird dann rot markiert)...
archäologen