ᐅ Annuitätendarlehen - Bereitstellungszins nötig?
Erstellt am: 04.06.16 12:51
Nescool05.06.16 13:17
toxicmolotow schrieb:
zwei Mal um 2%-Punkte erhöhen geht nicht, wenn du schon bei 7,00% angekommen bist.Wieso, es heißt doch zwischen 1% und 10% ?
toxicmolotof05.06.16 13:19
7,00 + 2,00 + 2,00 = 11,00 und das ist wohl eindeutig größer als 10,00.
Nescool05.06.16 13:23
toxicmolotow schrieb:
7,00 + 2,00 + 2,00 = 11,00 und das ist wohl eindeutig größer als 10,00.Ach so, klar 🙂 Eine anfängliche Tilgungsrate von 7% ist für mich dermaßen nicht machbar, dass ich gar nicht auf die Idee kam, dass man so denken kann 😀
toxicmolotof05.06.16 13:28
Wie gesagt, wichtig ist auch immer worauf der Tilgungssatz gerechnet wird.
HB-NH201505.06.16 13:28
So unterschiedlich ist das je Bank. Man muss wirklich lesen was im Vertrag steht.
Hier z.B. unsere Formulierung bei der Allianz:
"Der Darlehensnehmer hat bis zu 18 Monate nach der ersten Auszahlung aus dem Darlehen die Möglichkeit einmalig auf einen Darlehensteil von max. 10% der Darlehenssumme zu verzichten.
Eine Nichtabnahmeentschädigung sowie ein Bereitstellungszins für diesen Verzicht wird dabei nicht geltend gemacht.
Die ursprünglich vereinbarte Zins- und Tilgungsrate bleibt unverändert, d.h. im Fall der Nichtabnahme des Teilbetrags erhört sich entsprechend der Tilgungsanteil innerhalb der Rate".
Nach Lesen des Euch angebotenen Vertrages sollten keine Fragen offen bleiben, sonst wäre es kein guter Vertrag.
Manche Dinge stehen in den Allgemeinen Darlehensbedingungen (sind Anhang und Bestandteil des Vertrages) und darüber hinaus die mit Euch individuell vereinbarten Konditionen im eigentlichen Vertrag.
Hier z.B. unsere Formulierung bei der Allianz:
"Der Darlehensnehmer hat bis zu 18 Monate nach der ersten Auszahlung aus dem Darlehen die Möglichkeit einmalig auf einen Darlehensteil von max. 10% der Darlehenssumme zu verzichten.
Eine Nichtabnahmeentschädigung sowie ein Bereitstellungszins für diesen Verzicht wird dabei nicht geltend gemacht.
Die ursprünglich vereinbarte Zins- und Tilgungsrate bleibt unverändert, d.h. im Fall der Nichtabnahme des Teilbetrags erhört sich entsprechend der Tilgungsanteil innerhalb der Rate".
Nach Lesen des Euch angebotenen Vertrages sollten keine Fragen offen bleiben, sonst wäre es kein guter Vertrag.
Manche Dinge stehen in den Allgemeinen Darlehensbedingungen (sind Anhang und Bestandteil des Vertrages) und darüber hinaus die mit Euch individuell vereinbarten Konditionen im eigentlichen Vertrag.
Nescool05.06.16 13:38
Genau. Und daher erfrage ich die unklaren Dinge hier bei euch Spezialisten 🙂
Den Unterschied zwischen Tilgungssatz verändern bezogen auf Tilgungsanteil innerhalb der Rate und dem ursprünglichen Tilgungssatz ist mir vom Verständnis her noch nicht ganz klar.
Wo genau liegen meine Vor-Nachteile beim jeweiligen Verfahren?
Den Unterschied zwischen Tilgungssatz verändern bezogen auf Tilgungsanteil innerhalb der Rate und dem ursprünglichen Tilgungssatz ist mir vom Verständnis her noch nicht ganz klar.
Wo genau liegen meine Vor-Nachteile beim jeweiligen Verfahren?
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