ᐅ Anbau auch ohne Bebauungsplan möglich?
Erstellt am: 29.07.11 08:09
E.Curb 29.07.11 11:52
Hallo,
wenn es Dir mit dem Anbau wirklich ernst ist, solltest Du Dir ab jetzt fachliche Hilfe holen.
Gruß
wenn es Dir mit dem Anbau wirklich ernst ist, solltest Du Dir ab jetzt fachliche Hilfe holen.
Gruß
Nise1985 30.07.11 09:38
Ja danke, wollen Montag den Architekten anrufen. Trotzdem wäre es schön wenn ich noch eine Frage vorher beantwortet bekäme. Unser Elternhaus ist bebaut mit je rechts u. links einer Garage von insgesamt 15 m auf Grundstücksgrenze. Jetzt weiß ich das man eigentlich nicht mehr auf Grenze bauen kann bzw. 3 m Abstand halten muss. Jetzt ist meine Frage ob es doch irgendwie möglich wäre noch hinter die Garage 3m auf der Grundstücksgrenze anzubauen also in die Länge da wenn wir die 3 m in der Breite einhalten müssten, unser Haus nur 4-5 m breit werden könnte ( 'Damit wäre der Traum ja irgendwie dahin..
E.Curb 30.07.11 13:14
Moin,
Abstandsflächen sind einzuhalten, mindestens 3m. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen an die Grenze gebaut werden, wenn sie nicht länger als 9m und höher als 2,75m sind (so ist es in Schleswig-Holstein, in den anderen Ländern sehr ähnlich).
Wohngebäude, also Gebäude mit Aufenthaltsräumen, dürfen nicht an die Grenze gebaut werden.
Gruß
Abstandsflächen sind einzuhalten, mindestens 3m. Garagen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume dürfen an die Grenze gebaut werden, wenn sie nicht länger als 9m und höher als 2,75m sind (so ist es in Schleswig-Holstein, in den anderen Ländern sehr ähnlich).
Wohngebäude, also Gebäude mit Aufenthaltsräumen, dürfen nicht an die Grenze gebaut werden.
Gruß
Nise1985 31.07.11 10:55
Auch nicht wenn der Nachbar damit einverstanden wäre? Der Nachbar hat dort nur Garten bzw. ein langes Stück Rasen. Sein Haus steht viel weiter vorne, es würde weder seine Sicht noch sonst was eigentlich stören. Zudem hat er das Haus nur vermietet u. ist eh ziemlich runtergekommen...
Bauexperte 31.07.11 11:58
Hallo,
Du hast doch die Antwort des Bauamtes selbst hier eingestellt - auch eine Zusage des Nachbarn ändert nichts am Status quo
Freundliche Grüße
Nise1985 schrieb:
Auch nicht wenn der Nachbar damit einverstanden wäre? Der Nachbar hat dort nur Garten bzw. ein langes Stück Rasen. Sein Haus steht viel weiter vorne, es würde weder seine Sicht noch sonst was eigentlich stören. Zudem hat er das Haus nur vermietet u. ist eh ziemlich runtergekommen...
Du hast doch die Antwort des Bauamtes selbst hier eingestellt - auch eine Zusage des Nachbarn ändert nichts am Status quo
Freundliche Grüße
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