Einen schönen guten Tag,
ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe
ich plane irgendwann ein Haus auf meinem eigenen Grundstück in Hessen zu bauen.
Dabei stoße ich oft auf die selbe Problematik:
Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.
Jetzt Meine konkreten Fragen:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte, außer dass es im Expose explizit erwähnt wird? Ich möchte nicht wertvolle Zeit mit Anfragen verschwenden, um dann zu erkennen, dass zwar nicht wörtlich erwähnt wird, jedoch eine Art "Code" oder sonstige Angabe im INserat ist, die unter Fachkreisen als Erbpachtbezeichnung durchgeht und es somit ja "doch" drin steht.
Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?
Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?
Liebe Grüße
alwayssearchin
ich hoffe, dass ich das richtige Unterforum getroffen habe
ich plane irgendwann ein Haus auf meinem eigenen Grundstück in Hessen zu bauen.
Dabei stoße ich oft auf die selbe Problematik:
Ich möchte kein Erbbaurecht (Erbpacht) erwerben. Das Grundstück soll mir "vollständig" gehören.
Manche Inserate erwähnen auch, dass es sich um Erbpacht handelt.
Jetzt Meine konkreten Fragen:
Kann ein erworbenes Grundstück, dass NICHT über Erbpacht gekauft worden ist enteignet werden?
Woran erkennt man, dass es sich um Erbpacht handeln könnte, außer dass es im Expose explizit erwähnt wird? Ich möchte nicht wertvolle Zeit mit Anfragen verschwenden, um dann zu erkennen, dass zwar nicht wörtlich erwähnt wird, jedoch eine Art "Code" oder sonstige Angabe im INserat ist, die unter Fachkreisen als Erbpachtbezeichnung durchgeht und es somit ja "doch" drin steht.
Wie ist das Grundstücksrecht generell in Deutschland? Ist es von Bundesland zu Bundesland verschieden oder einheitlich?
Kann man grundsätzlich sagen, dass die Grundstücksrechte in D besser/schlechter sind als z.B. bei direkten Nachbarn wie Österreich, Schweiz, Frankreich...?
Und die wichtigste Frage: woran erkenne ich, dass das erworbene Grundstück mir und nur mir allein gehört?
Liebe Grüße
alwayssearchin
S
saralina8715.05.20 08:02Nur mal eingeworfen:
Ich sehe in der Arbeit jede Woche mehrere auslaufende Erbbaurechtsverträge - der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.
Ich sehe in der Arbeit jede Woche mehrere auslaufende Erbbaurechtsverträge - der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.
M
Matthew0315.05.20 08:24alwayssearchin schrieb:
Woher weißt du, dass ich mir mit Überlegungen ( welcher Art auch immer) im Weg stehe, wenn doch die Überlegungen um den Erwerb eines Grundstücks gehen?Ist die Frage ernst gemeint? Ich habe dir die Antwort darauf im gesamten Beitrag bereits gegeben.
Beantwortest du auch meine Fragen oder ziehst du nur einzelne Sätze aus dem Zuammenhang?
Das waren diese:
Matthew03 schrieb:
woher kommt diese völlig unnötige Angst vor Enteignung?
Bist du in der BRD aufgewachsen?Ansonsten kann ich @nordanney nur beipflichten, dann darfst konsequenterweise eigentlich kaum mehr was "machen"...
S
saralina8715.05.20 08:40alwayssearchin schrieb:
Ist es bei einem Erbbaurecht nicht typischerweise so, dass das Haus +- 100 Jahre auf dem Grundstück stehen darf und dann der Eigentümer des Grundstücks das Haus erwerben darf? (lass mich raten, wenn die Antwort darauf ja ist, bekomme ich ja dem "Verkehrswert?) Kann es sein dass du diese Klauseln als "Enteignung" verstehst?
Dann ja: Ist beim Erbbaurecht wahrscheinlicher, da vertraglich geregelt.
In der Praxis kommt es aber kaum vor.
N
nordanney15.05.20 09:06Wir alle werden jeden Tag übrigens ein wenig "enteignet". Sparzins beträgt quasi 0%, die Inflation ist höher. Wird nur nicht Enteignung genannt.
saralina87 schrieb:
der Anteil, bei dem nicht verlängert wird oder bei dem der Erbbauberechtigte nicht das Grundstück schlussendlich für einen Appel und einen Ei erwirbt ist wirklich, wirklich, wirklich gering.An die Häufigkeit der Verlängerung glaube ich gerne, aber am Schluss effektiv eine Art Mietkauf daraus zu machen halte ich für untypisch.nordanney schrieb:
Die 100.000 Fragen sind Dein Problem. Der normale Bauherr stellt viel weniger und beschäftigt sich mit dem Thema Lage.Zehntausend Fragen sind auch in jedem Fall zu viel. Vor wenigen Wochen durfte hier Shiny86 erleben, daß nach 800 Beirägen ohne Zielannäherung sogar ich von einem toten Pferd absteige.https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/