W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter


Erstellt am: 09.09.19 13:10

guckuck209.09.19 17:44
Eni1990 schrieb:

Weißt du zufällig wie das aussieht, wenn wir die Sachen jetzt an eine externe Firma vergeben bezüglich der Gewährleistung?

Bitte keine Ersatzvornahme (außer im Notfall) ohne anwaltlichen Rat.
ypg09.09.19 21:32
Ist wohl eher ein GU, oder?
Eni1990 schrieb:

Der Bauträger hat uns eigentlich schon Erledigung in KW 36 versprochen es ist nichts passiert daraufhin haben wir nachgefragt und die Info bekommen, das der Handwerker noch im Urlaub sei und aber am 07.09.19 kommt.

Das liest sich für mich, dass Ihr die offizielle Form nicht gewahrt habt und somit der BU keinen Handlungsbedarf sieht.

KW 36 war letzte Woche. Der Handwerker hatte bis letzten Samstag noch Urlaub und heute ist Montag und Du grübelst.
Ob Du nun hingehalten wirst oder nicht:

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Wenn da nichts passiert, dann abmahnen. Erst danach kann man selbst auf Kosten des BUs einen Handwerker beauftragen.
Richtiges Mängelrügen steht im Netz.
Eni1990 schrieb:

Anwalt habe ich mittlerweile in Betracht gezogen da ich nicht mehr anders weiter weiß, wäre aber die letzte Möglichkeit...
Der würde jetzt auch noch nichts anderes machen können.
Eni1990 schrieb:

Weißt du zufällig wie das aussieht, wenn wir die Sachen jetzt an eine externe Firma vergeben bezüglich der Gewährleistung?
S.o.

Die Mängelrüge ist ein Prozess. Wenn Du Dich nicht daran hältst, muss sich der andere auch nicht daran halten. Ganz einfach.
Was da noch so alles abgelaufen ist, dass Ihr in einem Haus mit feuchtem Keller sitzt, ist eh Vergangenheit. Ich sag ja immer: baut keinen Keller, dann wird er auch nicht nass.
Zu den anderen Mängeln: die sind wohl bei der Übergabe schriftlich festgehalten worden?
Wann war die denn?
Eni199010.09.19 13:29
ypg schrieb:

Ist wohl eher ein GU, oder?



Das liest sich für mich, dass Ihr die offizielle Form nicht gewahrt habt und somit der BU keinen Handlungsbedarf sieht.

KW 36 war letzte Woche. Der Handwerker hatte bis letzten Samstag noch Urlaub und heute ist Montag und Du grübelst.
Ob Du nun hingehalten wirst oder nicht:

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Wenn da nichts passiert, dann abmahnen. Erst danach kann man selbst auf Kosten des BUs einen Handwerker beauftragen.
Richtiges Mängelrügen steht im Netz.


Der würde jetzt auch noch nichts anderes machen können.

S.o.

Die Mängelrüge ist ein Prozess. Wenn Du Dich nicht daran hältst, muss sich der andere auch nicht daran halten. Ganz einfach.
Was da noch so alles abgelaufen ist, dass Ihr in einem Haus mit feuchtem Keller sitzt, ist eh Vergangenheit. Ich sag ja immer: baut keinen Keller, dann wird er auch nicht nass.
Zu den anderen Mängeln: die sind wohl bei der Übergabe schriftlich festgehalten worden?
Wann war die denn?

Ich hab ihm gestern eine E-Mail (mite Lesebestätigung) geschrieben mit der Info, dass er sich diese Woche darum kümmern soll und ihn darauf hingewiesen, dass er im Verzug ist. Und das wenn nichts passiert wir erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund meiner E-Mail hat er gestern Abend meinen Mann angerufen und uns runterlaufen lassen was wir für Unmenschen sind. Das er mit keinem anderen Bauherren Probleme hat nur mit uns. (Meine E-Mail war ganz freundlich geschrieben) Reicht das oder brauch ich da noch mal ein extra Mängelrüge schreiben? Was kommt in die Abnahme rein wenn er sich bis Freitag nicht meldet (wovon ich ausgehe)?
brotpeter10.09.19 14:15
ypg schrieb:

Mängelrüge schriftlich mit Einschreiben und möglichen Fristen an den BU.
Eni1990 schrieb:

Ich hab ihm gestern eine E-Mail (mite Lesebestätigung) geschrieben mit der Info, dass er sich diese Woche darum kümmern soll und ihn darauf hingewiesen, dass er im Verzug ist. Und das wenn nichts passiert wir erwägen rechtliche Schritte einzuleiten. Aufgrund meiner E-Mail hat er gestern Abend meinen Mann angerufen und uns runterlaufen lassen was wir für Unmenschen sind. Das er mit keinem anderen Bauherren Probleme hat nur mit uns. (Meine E-Mail war ganz freundlich geschrieben) Reicht das oder brauch ich da noch mal ein extra Mängelrüge schreiben? Was kommt in die Abnahme rein wenn er sich bis Freitag nicht meldet (wovon ich ausgehe)?

Das einzig korrekte Vorgehen ist wie ypg es beschrieben hat... Mängelrüge schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) mit entsprechenden Fristen.
Alles andere (Email, Telefon, ...) ist nicht verwertbar wenn es hart auf hart kommt.

Den Anruf von gestern kannst du vergessen, das ist nur Show... Spiel es ganz sachlich runter. JEDEN Mangel schriftlich rügen!
Der Unternehmer hat das Recht die Leistung zu erbringen. Dieses Recht musst du ihn einräumen (natürlich mit vernünftigen Fristen). Nimmt er dieses Recht nicht wahr kannst du die Leistung anderweitig einkaufen. Hierzu würde ich mich jedoch rechtlich beraten lassen.

Die Abnahme würde ich vor dem Hintergrund, dass Wasser im Keller ist, verweigern. (mit Verweis auf schwerwiegende Mängel) Das Haus ist in dem Zustand so nicht abnahmefähig...
Er kann euch nicht zwingen abzunehmen
Sobald ihr Abgenommen habt seid ihr in der Beweispflicht!

Und bloß keinen Euro mehr überweisen bevor nicht alle Mängel vom Tisch sind! Das ist leider das einzige was zieht.
Musketier10.09.19 16:06
Eni1990 schrieb:

Was kommt in die Abnahme rein wenn er sich bis Freitag nicht meldet (wovon ich ausgehe)?

Wenn ich mich recht entsinne und sich die Gesetzmäßigkeiten nicht geändert haben, dann ist die Abnahme doch schon längst mit Einzug geschehen.
brotpeter10.09.19 16:28
Musketier schrieb:

Wenn ich mich recht entsinne und sich die Gesetzmäßigkeiten nicht geändert haben, dann ist die Abnahme doch schon längst mit Einzug geschehen.

Kommt immer auf den Vertrag an... wir haben seiner Zeit eine förmliche Abnahme vereinbart. Und an dem Termin dann entsprechend agiert.

@Threadersteller
Am besten mal viel Google bemühen wie so ein Abnahmeprotokoll aussehen kann. Da findest du auch viele Punkte auf welche die achten solltest.
Das Protokoll muss im übrigen nicht vom BU unterschrieben werden Es dient der Dokumentation. Alles was darin festgehalten wird ist er in der Beweispflicht, korrekt gearbeitet zu haben.

Auf den Abnahmetermin sollte man sich sehr gut vorbereiten! Eine Abnahme verweigern würde ich im übrigen erst am Ende des Schauspiels

Viel Erfolg!
mängelrügeschriftlichfristenkellereinschreibenbeweispflicht