ᐅ Ärger mit dem Bauträger wissen nicht mehr weiter
Erstellt am: 09.09.19 13:10
guckuck210.09.19 20:00
Ohje. Lass dich bitte beraten.
Einzug bedeutet meist Abnahme.
Mängelrügen müssen korrekt abgefasst werden.
Einfach mal Geld einbehalten und „gar nichts mehr zahlen“ endet zügig im vollständigen Stillstand. Das sind oberdämliche „Ratschläge“ - auch das nur mit anwaltlichen Rat, bitte.
Einzug bedeutet meist Abnahme.
Mängelrügen müssen korrekt abgefasst werden.
Einfach mal Geld einbehalten und „gar nichts mehr zahlen“ endet zügig im vollständigen Stillstand. Das sind oberdämliche „Ratschläge“ - auch das nur mit anwaltlichen Rat, bitte.
ypg10.09.19 21:18
Hab ich mich irgendwie missverständlich ausgedrückt?
Eni1990 schrieb:Nein
Reicht das o
Eni1990 schrieb:Ja
brauch ich da noch mal ein extra Mängelrüge schreiben?