ᐅ Änderung an der Garage nach Genehmigungsfreistellung
Erstellt am: 31.01.22 19:51
Jacy050531.01.22 19:51
Wir planen schon länger den Bau unseres Einfamilienhaus, da wir uns an den Bebauungsplan halten, brauchten wir keine langwierige Baugenehmigung , uns reichte eine Genehmigungsfreistellung. Diese ist schon einige Monate durch. Nun hat sich aber eine Änderung ergeben, aus Kostengründen verzichten wir auf eine Doppelmassivgarage, sondern nehmen eine 3 teilige Fertigteilgarage.
Dadurch ändern sich allerdings die Maße, die Doppelgarage sollte 8 m breit sein und 6 m tief, die Fertigteilgarage ist nur noch 6 m breit, dafür aber 9 m tief, da 3 Einzelgaragen miteinander verbunden werden, was man aber von außen nicht sieht. Die Garagen werden direkt ans Haus gebaut, durch die geringere Breite würde allerdings das gesamte Haus incl. Garagen komplett 2 m nach links verschoben werden.
Meine Frage, muss ich eine neue Genehmigungsfreistellung beantragen? Unser Architekt und auch der BU sind sich nicht so sicher. Kanns da Probleme geben? Danke für Eure Infos
Dadurch ändern sich allerdings die Maße, die Doppelgarage sollte 8 m breit sein und 6 m tief, die Fertigteilgarage ist nur noch 6 m breit, dafür aber 9 m tief, da 3 Einzelgaragen miteinander verbunden werden, was man aber von außen nicht sieht. Die Garagen werden direkt ans Haus gebaut, durch die geringere Breite würde allerdings das gesamte Haus incl. Garagen komplett 2 m nach links verschoben werden.
Meine Frage, muss ich eine neue Genehmigungsfreistellung beantragen? Unser Architekt und auch der BU sind sich nicht so sicher. Kanns da Probleme geben? Danke für Eure Infos
Anzeige
Hallo Jacy0505,
schau mal hier: Änderung an der Garage nach Genehmigungsfreistellung. Da wird jeder fündig!
schau mal hier: Änderung an der Garage nach Genehmigungsfreistellung. Da wird jeder fündig!
henning18101.02.22 12:58
Hallo,
ich würde die Gemeinde darüber informieren und mir die Freistellung erneut bestätigen lassen. Im Grunde wird bestätigt, wenn ihr euch an den Bebauungsplan haltet, der Aufwand der Genehmigung gespart wird.
Der eigentliche Unterschied ist, dass die Behörde die Unterlagen (Baugenehmigung) bei der Freistellung nicht detailliert prüft und auf Fehler hinweist!. Am Ende haftet bei beiden Verfahren, der Architekt wenn unzulässig zum Bebauungsplan gebaut wurde. Für dich sind beide Verfahren von der Verbindlichkeit gleichwertig!
Also wenn euer Bau dem Bebauungsplan entspricht, sehe ich keinen Zwang die Freistellung erneut einzuholen. Alle Aussagen natürlich ohne Gewehr!
ich würde die Gemeinde darüber informieren und mir die Freistellung erneut bestätigen lassen. Im Grunde wird bestätigt, wenn ihr euch an den Bebauungsplan haltet, der Aufwand der Genehmigung gespart wird.
Der eigentliche Unterschied ist, dass die Behörde die Unterlagen (Baugenehmigung) bei der Freistellung nicht detailliert prüft und auf Fehler hinweist!. Am Ende haftet bei beiden Verfahren, der Architekt wenn unzulässig zum Bebauungsplan gebaut wurde. Für dich sind beide Verfahren von der Verbindlichkeit gleichwertig!
Also wenn euer Bau dem Bebauungsplan entspricht, sehe ich keinen Zwang die Freistellung erneut einzuholen. Alle Aussagen natürlich ohne Gewehr!
Ähnliche Themen