Abwasserrohr an falscher Stelle in Bodenplatte einbetoniert

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Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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T

tuxedo

Zusammensetzung des Preises:

Alles Netto:
1260EUR Ausheben der Baugrube, 300cbm
150EUR Anschluss an bestehendes Kanalsystem
225EUR Rohrgrabenaushub, 5cbm
120EUR Rohrbettung aus Sand, 2cbm
600EUR KG Rohrleitung DN100, 40lfm
140EUR KG Bögen DN100, 20Stck
45EUR KG Abzweige DN100, 3 Stück
30EUR Übergänge, 2 Stück
1000EUR Mehrsparte, 1 Stück
3040EUR Verfüllen mit Vorsieb/Recycling, 80cbm
800EUR Einbauen von Schotter/Recycling im Hofbereich, 20cbm
210EUR Geotextil liefern, 60qm
3500EUR Baustelleneinrichtung
750EUR Baustromanschluss
4050EUR Herstellen von Fundamenten inkl. Erdaushub/Schalung, 18cbm
1602EUR Kiesfilter liefern und einbauen, d=15cm, 188,5qm
192EUR Fundamenterder, 48lfm
5895EUR Stahlbetonbodenplatte d=25cm, 168,45qm
320EUR PE-Folie unter Bodenplatte, 160qm
1431EUR Sauberkeitsschicht aus Beton d=5cm, 168,45qm
6900EUR Baustahl liefern und einbauen, 4,6to

zzgl. MwSt und einigen kleineren Punkten wie die L-Stein-Mauer waren das dann zum gerundeten Pauschalpreis 42.000EUR zzgl. noch mal 2000EUR für Anteilige Abfuhr von ca. 250cbm Erde (Deal zusammen mit dem Nachbarn) == 44.000EUR
 
B

Bauexperte

Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Nein, nicht Verkäufer. Hatte mit dem Zimmermeister der Holzhausbaufirma, welcher die technische Leitung der Hausbauprojekte macht gesprochen. Ich kennen den mittlerweile recht gut. Eine "offene" Rechnung haben die mit dem BU auch nicht. Die auch auch ganz "perplex" dass der BU sich jetzt so anstellt. Bisher war er immer zu Kompromissen etc. bereit.
Versuche den Zimmermeister mit ins Boot zu holen, wenn er einen besseren Draht zum BU hat. Vlt. findet ihr gemeinsam eine kostengünstige Lösung für Deinen Graben.

Die Hausbaufirma hatte da auch keinen Finger darauf. Die haben nur die Pläne für Bodenplatte und Leitungen erstellt und wir haben den Vertrag für die Bodenplatte mit dem BU direkt geschlossen.
Bist Du sicher, daß die Ausführungspläne richtig waren oder "könnte" der Fehler auch dort entstanden sein? Btw. ist es auch bei uns schon vorgekommen, daß Ausführungspläne nicht richtig gelesen wurden. Der Kunde, den dies betraf hat jetzt einen 3.00 m hohen Weinkeller; gar nicht mal so preiswert für unseren BU, betrachtet man die gesamten Investitionskosten, welche mit der unerwünschten Kellererhöhung verbunden waren

Aber der Teufel steckt eben manchmal im Detail ...
Ja, das ist richtig.

Nochmal - auch wenn Du dem BU viel Geld bezahlt hast, sehe ich keinen Grund, daß er zusätzliche Leistungen erbringen muß; es sei denn, aus Gründen der Kulanz. Du bekommst wegen der Änderung an der Ausführung keine schlechtere Leistung. Wenn er wirklich - wie der Zimmermeister sagt - ansonsten bereit ist, auf seine Kunden zuzugehen, muß es an anderer Stelle einen Grund für sein Verhalten geben, welche Dir bislang nicht bekannt ist. Nur wegen steinigem Untergrund kann ich mir das nicht vorstellen (hat Dein BU ja auch kommentarlos hingenommen), insbesondere, da er sich auf das Festpreisangebot eingelassen hat.

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist ja auch primär die Gesamtsumme, welche Dich veranlaßt über weitere Ersatzmaßnahmen nachzudenken. Was ich wiederum nicht verstehe, denn die "Nachteile" eines Hanggrundstückes waren Dir sicher bekannt; Du hast sicher gewußt, daß es mit TEUR 5 oder 10 nicht getan ist. Wieso schreibst Du dann

Ich könnte deine Argumentation mit dem "Kanonen auf Spatzen schießen" nachvollziehen, wenn es hier nicht um 44.000EUR für "ein bisschen Erdarbeiten plus 'einfache' Bodenplatte" gehen würde. Wenn es jetzt ein 5000EUR Bodenplatten-Projekt gewesen wäre, dann würde ich bei 1000EUR nicht groß rummachen.
wenn Du weißt, daß diese Summe nie im Raum stand?

Nochmal: Auch wenn das Öffnen und Schließen der Bodenplatte tatsächlich 1000EUR kosten würde: Mir ist der Betrag egal. Ich würde damit nur gegenüber dem BU argumentieren wollen dass der BU mir ja ein wenig entgegen kommen kann und als "Wiedergutmachung" mir vor'm Haus den Graben gräbt, was ihn auch deutlich billiger käme, als wenn ich das Öffnen und Schließen der Bodenplatte "durchdrücken" würde (was ich ja auch nicht will).
Versuche die Situation mal aus Sicht Deines BU zu sehen. Er hat ein Festpreisangebot unterbreitet und während der Arbeiten festgestellt, daß sein Gewinn durch den Mehraufwand Maschineneinsatz und Arbeitsstunden empfindlich geschrumpft ist. Er hat den Auftrag dennoch ohne Mehrkosten für Dich ausgeführt. Dann ist dieser Fehler (unabhängig davon, wer Verursacher ist) in der Ausführung der Abwasserleitungen aufgetreten, welcher sich - zum Glück - mit wenig Aufwand beheben läßt. Also zahlt er an dieser Stelle nicht zusätzlich darauf. Jetzt möchtest Du - wohlwissend, daß Dich diese Leistung einiges an Euronen kosten wird, würdest Du sie fremdvergeben - daß Dein BU diese Kosten für Dich trägt, für einen korrigierbaren "Fehler", welcher die Dir zugesicherte Leistung insgesamt nicht schmälert?

Was würdest Du tun, wärst Du dieser BU?

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
T

tuxedo

Versuche den Zimmermeister mit ins Boot zu holen, wenn er einen besseren Draht zum BU hat. Vlt. findet ihr gemeinsam eine kostengünstige Lösung für Deinen Graben.
Das ist mein aktuelles Vorgehen. Der Zimmermeister steht immerhin hinter mir und findet das Verhalten des BU auch mehr als merkwürdig.

Bist Du sicher, daß die Ausführungspläne richtig waren oder "könnte" der Fehler auch dort entstanden sein?
Pläne sind korrekt. Hab sie 2x kontrolliert. Erstellt wurden sie vom Hausbauunternehmen. Auch dort hat man gleich kontrolliert: Alles korrekt.
der BU hat den Fehler ja auch eingestanden... Erklären kann er es sich aber nicht.

Nochmal - auch wenn Du dem BU viel Geld bezahlt hast, sehe ich keinen Grund, daß er zusätzliche Leistungen erbringen muß; es sei denn, aus Gründen der Kulanz.
Nein zusätzliche Leistungen MUSS er nicht erbringen. Nur wenn man es bis zum Ende durchzieht, dann bin ich mir sicher, dass ich auf die Öffnung der Bodenplatte bestehen könnte. Und das wäre dann für den BU teurer als den kleinen Graben zu machen. Zugegeben, das wiederum wäre teurer als die 50er HT Rohrleitung. Aber mit nur ein klein wenig Kulanz wäre der Graben absolut drin.

Wenn er wirklich - wie der Zimmermeister sagt - ansonsten bereit ist, auf seine Kunden zuzugehen, muß es an anderer Stelle einen Grund für sein Verhalten geben, welche Dir bislang nicht bekannt ist.
Tja, das ist die große Frage, auf welche weder ich, noch der Zimmermeister eine Antwort gefunden hat.

Nur wegen steinigem Untergrund kann ich mir das nicht vorstellen (hat Dein BU ja auch kommentarlos hingenommen), insbesondere, da er sich auf das Festpreisangebot eingelassen hat.
Naja, er hat ERST das Festpreisangebot gemacht, wir haben's angenommen, und nachdem er mit allem fertig war und die Rechnung überreicht hat, hat er in einem Nebensatz erwähnt dass er wohl nicht allzu viel Gewinn gemacht hat, da es mit den großen Steinen im Untergrund wohl unerwartet teuer für ihr geworden ist.
Ich seh das so: Sein Problem. Mein Problem ist jetzt auch noch dass ich 50cbm Erde da liegen habe die ich wegen den Steinen teuer wieder los werde. Aber das ist eben mein Risiko. Jeder hat sein Päckchen zu tragen.

Wenn ich Dich richtig verstehe, ist ja auch primär die Gesamtsumme, welche Dich veranlaßt über weitere Ersatzmaßnahmen nachzudenken. Was ich wiederum nicht verstehe, denn die "Nachteile" eines Hanggrundstückes waren Dir sicher bekannt; Du hast sicher gewußt, daß es mit TEUR 5 oder 10 nicht getan ist. Wieso schreibst Du dann ... wenn Du weißt, daß diese Summe nie im Raum stand?
Ich wusste Anfangs nicht dass es dermaßen teuer wird. Es wurde mit 3-5k EUR vom Hausbauer (und nicht nur dieser eine, ein weiterer hat auch mit der Größenordnung gerechnet) geschätzt. Erst als die ersten BU ihr Angebot gemacht haben, haben wir uns schlauer gemacht und erfahren dass das nicht wirklich klappen kann mit 3-5k EUR.
Anfangs wurde der niedrige Preis von den "Experten" auch damit gerechnet, dass die Erde die hinten abgetragen wird, vorne aufgeschüttet werden kann, so dass eine Ebene Fläche entsteht. Dass das nicht so einfach geht, hat sich dann erst im Verlauf der Monate gezeigt, bis eben ein tatsächliches Angebot da war.

Versuche die Situation mal aus Sicht Deines BU zu sehen. Er hat ein Festpreisangebot unterbreitet und während der Arbeiten festgestellt, daß sein Gewinn durch den Mehraufwand Maschineneinsatz und Arbeitsstunden empfindlich geschrumpft ist. Er hat den Auftrag dennoch ohne Mehrkosten für Dich ausgeführt. Dann ist dieser Fehler (unabhängig davon, wer Verursacher ist) in der Ausführung der Abwasserleitungen aufgetreten, welcher sich - zum Glück - mit wenig Aufwand beheben läßt. Also zahlt er an dieser Stelle nicht zusätzlich darauf. Jetzt möchtest Du - wohlwissend, daß Dich diese Leistung einiges an Euronen kosten wird, würdest Du sie fremdvergeben - daß Dein BU diese Kosten für Dich trägt, für einen korrigierbaren "Fehler", welcher die Dir zugesicherte Leistung insgesamt nicht schmälert?
Den Part hab ich schon mehrfach durchgedacht. Dass der BU u.U. schon Verluste gemacht hat war und ist sein Risiko. Da kann ich nichts für. Ich war es auch nicht der den Fixpreis vorgeschlagen hat. Das kam unaufgefordert von ihm. Damals dachte ich noch: "Wow, super. Der kommt einem gut entgegen. Risiko für mich = 0."

Der Fehler lässt sich nur teuer "beheben" (Loch in Bodenplatte), aber günstig "umgehen" (50er HT Rohr an anderen Abfluss legen). Das sollte man Unterscheiden. Deshalb der Vorschlag der den Mittelweg geht: Der Graben für die Wasserleitung, welcher zwar teurer als die "Problemumgehung", aber billiger als die "Problembehebung" ist.

Was ich bisher in Erfahrung bringen konnte: Ich könnte auf die tatsächliche Behebung des Fehlers bestehen. Denn wenn ich jetzt einen anderen Fußbodenaufbau plane als bisher (nur mal rein hypothetisch), dann klappt die 50er HT Rohr Lösung nicht mehr. Das weiß der BU sicher auch. Deshalb verstehe ich nicht warum er sich gegen den Kompromiss wehrt. Aber es ging ja nicht drum wieso der BU sich so verhält, sondern, was die tatsächliche "Behebung" des Problems grob geschätzt kosten würde. Eine Schätzung eines Zimmermeisters (der eher mit Holz als mit Fundamenten zu tun hat) hab ich schon. Ich hatte hier ja nur nach einer zweiten Schätzung gefragt um zu sehen ob die erste Schätzung in etwa hin kommt. Eben um dem BU vor Augen zu führen dass er mit dem Graben deutlich billiger fährt als mit der "Behebung" (nicht der viel billigeren, aber von mir über den Installateur angestrebten "Umgehung") des Problems.


Was würdest Du tun, wärst Du dieser BU?
Ich würde mit dem Kunde Klartext sprechen, und nicht rumdrucksen und mich "komisch" verhalten. Ich hab den Fehler gemacht, also muss ich ihn auch auslöffeln. Und wenn der Kunde auf die teure Lösung bestehen kann und die billigste Lösung partout nicht von mir gelöst haben will, dann wäre ich froh ich hätte einen Mittelweg den ich gehen könnte. Schließlich will ich den Kunden ja nicht vergraulen, so dass der mir wohlmöglich durch negative Mundpropaganda das Geschäft noch schwer macht.
 
P

perlenmann

So wie Du hier argumentierst, kann ich mir vorstellen was sich dein BU denkt.
Hau doch die Kohle für nen Anwalt und nen Sachverständigen raus, dann siehst Du was Du davon hast!

Vermutlich hast Du zwei Chancen: Entweder du nimmst dein 50er Rohr oder du "zwingst" den BU dein Fundament richtig zu machen. Sicher könnte der BU auch kompromissbereit sein, aber ich denke das hast Du dir verspielt?!

Ich glaube dein Denkfehler ist, das Du Anrecht auf die Differenz der Kosten hast zwischen 50er Rohr und Fundament stemmen. Du hast ein Anrecht auf die Notlösung und vielleicht auch die geplante Lösung. Bin zwar kein Anwalt, aber das wichtigste ist das die Funktion gewährleistet ist!
 
B

Bauexperte

Hallo,

Nein zusätzliche Leistungen MUSS er nicht erbringen.
Der Graben würde eine zusätzliche Leistung darstellen, deren Kosten ausschließlich zu Lasten des BU gehen; da beißt die Maus keinen Faden ab.

Nur wenn man es bis zum Ende durchzieht, dann bin ich mir sicher, dass ich auf die Öffnung der Bodenplatte bestehen könnte. Und das wäre dann für den BU teurer als den kleinen Graben zu machen. Zugegeben, das wiederum wäre teurer als die 50er HT Rohrleitung.
Da wäre ich mir an Deiner Stelle nicht so sicher, denn der/die vorsitzende Richterin - wenn es denn vor Gericht kommen würde - wird immer die Verhältnismäßigkeiten gegenüber stellen. Und Fakt ist, daß der Fehler mit sehr kleinem Aufwand - und ohne nennenswerten Nachteil für Dich - behoben werden kann; ein Öffnen der Bodenplatte steht demgegenüber in keinem Verhältnis, zumal es nicht sicher ist, daß sich daraus nicht weitere Schwierigkeiten ergeben.

Aber mit nur ein klein wenig Kulanz wäre der Graben absolut drin.
Das steht auf einem anderen Blatt, läßt sich aber auch nicht erzwingen. Bei allem wohlwollenden Verständnis für Deinen momentanen Ärger, mit Deiner verhärteten Sicht der Dinge wirst Du imho keine Konfliktbereinigung befördern.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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