Abwasserkanal und Gas-Leitungsrecht über privaten Weg im Notarvertrag

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H

Hausner

Hallo,

ich kaufe ein Grundstück in zweiter Reihe. Damit ich eine Zufahrt habe, wurde wom Vorderliegergrundstück ein 3,5 m breiter Zufahrtsweg herausgemessen und als extra Flurstück gekennzeichnet. Im Notarvertrag steht, dass das neu herausgemessene Grundstück im Grundbuch mit "Abwasserkanal- und Gasleitungsrechte für den jeweiligen Eigentümer von ..." ... meinem hinterliegenden Grundstück belastet ist. Weiterhin steht: "Die o. g. Rechte werden insgesamt zur Löschung bewilligt und beantragt. Sie sind nach Angabe nicht mehr erforderlich, da die Erschließung von ... (meinem, dem hinterliegenden Grundstück) über das neu herausgemessene Grundstück erfolgt".

Nun frage ich mich, ob es nicht besser ist, das Abwasserkanal-Recht stehen zu lassen und ich sozusagen mein eigener Dienstnehmer bin. Ist das so sinnvoll?
 
E

Escroda

Ist das so sinnvoll?
In allen anderen Bundesländern wäre es auf jeden Fall nicht sinnvoll, da dann die Baugenehmigungsbehörde noch zusätzlich eine Erschließungsbaulast verlangen würde. Obwohl es in Bayern keine Baulasten gibt, halte ich es dennoch nicht für sinnvoll, da ich zum einen keinen Vorteil sehe und zum anderen eventuell noch ein weiterer Grundbucheintrag zugunsten der Gemeinde erforderlich ist. Eine Flurstücksvereinigung macht vieles einfacher.

Was versprichst Du Dir von der Beibehaltung der Trennung?
 
H

Hausner

An eine Vereinigung habe ich noch gar nicht gedacht. Das stimmt, das wäre super. Kann man das gleich beim Notar mitmachen? Was kostet eine Verschmelzung?
 
E

Escroda

In NRW braucht es dazu den Notar nicht und die Vereinigung ist kostenfrei. Da Bayern auch hier einzigartig ist und ein Notar sowieso schon beteiligt ist, klärst Du die Fragen am besten verbindlich mit einem Telefonat.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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