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ᐅ Abstand von Grundstücksgrenze bei tieferem Nachbargrundstück


Erstellt am: 04.07.18 13:18

B
Bookstar
04.07.18 15:59
Nein leider nicht. Die BayBo unterscheidet da nicht, ob das Nachbargrundstück tiefer liegt.
D
Domski
04.07.18 16:03
Oha. Ich würde an diesem Punkt das Geld in eine Erstberatung eines Fachanwaltes für Baurecht investieren und parallel selbst die Landesbauordnung zu lesen (alles!)

Ansonsten ist eigentlich alles schon genannt:
- 4m Vordach hat eine Gebäudeähnliche Wirkung, sollte sich also irgendwie in den Abstandsflächen niederschlagen
- ggf Ist ein Bebauungsplan zu beachten, der die Landesbauordnung noch mal einschränkt
- Schriftliche Stellungnahmen gegenüber dem Bauamt sollten wohl überlegt sein, um entweder den Nachbarsfrieden nicht zu zerstören und daß am Ende nicht etwas Nachteiliges auf dich selbst zurückfällt
- Deine Ansprüche auf Dienstbarkeiten oder Rückbau/Änderung sind in dem Fall nicht mehr trivial, deshalb würde ich das direkt mit rechtlichem Beistand erledigen.

Ein Anwalt heißt ja nicht, daß du deinen Nachbarn verklagen willst. Auch solltest du dir überlegen, ob du irgendwo noch mal auf das Wohlwollen deines Nachbarn angewiesen bist (oder eben auch nicht), und deine Strategie entsprechend ausrichten
P
Payday
04.07.18 16:28
naja wenn das Vordach als "Gebäude" durchgeht, wird es als Carport deklariert und wird zum "notwendigen Gebäude. 9m Länge darf er dann bis an die grenze ran stellen und somit noch mal 2meter dichter ranrücken. er müßte also nur 3m seiner 12m um 1 m kürzen, dafür darf er dann aber 9m um 2 m verlängern.

wer nun welche Höhe hat ist völlig Nonsens für die abstandsgeschichten.

woran du vielleicht noch kommen könntest wäre die Höhe seiner Bebauung. denn die Höhen von bebauungen an der grenze sind auch mit Max werten vorgegeben vom "referenzpunkt". allerdings hat er wohl eine Baugenehmigung und dort sind die Höhen natürlich genehmigt worden.

eventuell ist es am sinnigsten, sich gütig mit den Nachbarn zu einigen. wir wissen nun auch nicht, wo du nun Schatten hast. nen Stück der wiese am ende irgendwo ist "weinen und Nachbarn ärgern wo man kann", während die Terrasse permanent unter Schatten schon scheiße ist und den wert der Immobilie auch drastisch senkt.
M
mroktober
04.07.18 16:53
Danke für die vielen Antworten sehr nett.

Ich glaube ein Anwalt ist nicht nötig weil ja bereits das Bauamt den Bau still gelegt hat. Weil sie den Dachüberstand 2m zu viel gebaut haben.

Jetzt hat das Bauamt von den Bauherren verlangt einen neuen Bauplan zu erstellen und alle Anlieger die Zustimmung per Unterschrift einzuholen. Ich war der jenige der nicht unterschrieben hat, weil das Dach an mein Grundstück grenzt.
Mit dem jetzigen Dachüberstand hat es nur noch eine natürliche gelegene Grenze im Süden von 0,92m (Luftlinie) und im Norden des Gebäudes 2,14m alles im neuen Bauplan festgehalten (den ich nicht unterschrieben habe)

Was den Frieden angeht mache ich mir keine Sorgen mittlerweile wurde der Bauplan zweimal geändert und ich habe immer zum Gunsten des Nachbarn unterschrieben. Aber irgendwann hat alles seine Grenzen.
1
11ant
04.07.18 18:14
Payday schrieb:
9m Länge darf er dann bis an die grenze ran stellen und somit noch mal 2meter dichter ranrücken.
Aber das dann nicht mit mehr als 3m Wandhöhe, je nach Landesbauordnung.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
H
HilfeHilfe
04.07.18 18:42
Ja wo ist das Problem ? 2 Meter unterschrieben und 4 Meter gebaut worden . Was will das Amt da noch wissen . Schreib denen das du gerne FKK sonnst und dir 2 Meter Sonne fehlen
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