Hallo zusammen,
mein Nachbar hat ein Einfamilienhaus errichtet und nun zusätzlich zu seiner eigentlichen Terrasse nun noch eine weitere Terrasse 50 cm entfernt der Grundstücksgrenze errichtet. Es handelt sich dabei um eine nicht überdachte Pflasterung. Mittlerweile ist die Fläche mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Da sich die zusätzliche Terrasse unmittelbar auf Höhe meiner Terrasse befindet, ist der Geräuschpegel der Unterhaltungen zeitweise enorm. Ich habe bereits viel recherchiert, aber so richtig schlau werde ich nicht aus den Informationen. Gelesen habe ich von einem 3 Meter Abstand zur Grenze, dieser gilt aber vermutlich nur, wenn sich die Terrasse 1 Meter über Gelände befindet, was hier nicht zutrifft. Unter § 23 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (Niedersachsen) werden 2,50 Meter genannt, die Fassung ist von 1968 und etwas kryptisch geschrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob das zutreffend ist. Hat jemand von euch Erfahrungen dazu? Ich weiß natürlich, das ist hier keine Rechtsberatung. Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Danke euch
mein Nachbar hat ein Einfamilienhaus errichtet und nun zusätzlich zu seiner eigentlichen Terrasse nun noch eine weitere Terrasse 50 cm entfernt der Grundstücksgrenze errichtet. Es handelt sich dabei um eine nicht überdachte Pflasterung. Mittlerweile ist die Fläche mit Tischen und Stühlen ausgestattet. Da sich die zusätzliche Terrasse unmittelbar auf Höhe meiner Terrasse befindet, ist der Geräuschpegel der Unterhaltungen zeitweise enorm. Ich habe bereits viel recherchiert, aber so richtig schlau werde ich nicht aus den Informationen. Gelesen habe ich von einem 3 Meter Abstand zur Grenze, dieser gilt aber vermutlich nur, wenn sich die Terrasse 1 Meter über Gelände befindet, was hier nicht zutrifft. Unter § 23 Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (Niedersachsen) werden 2,50 Meter genannt, die Fassung ist von 1968 und etwas kryptisch geschrieben. Ich bin mir nicht sicher, ob das zutreffend ist. Hat jemand von euch Erfahrungen dazu? Ich weiß natürlich, das ist hier keine Rechtsberatung. Aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich.
Danke euch
H
hanghaus202317.05.25 13:14Wenn der Bebauungsplan eingehalten wird, sollte das legal sein. Ist die Terrasse ebenerdig?
Miteinander reden hilft oft.
Im Zweifel eine LS-Wand errichten.
Miteinander reden hilft oft.
Im Zweifel eine LS-Wand errichten.
N
NatureSys17.05.25 19:24In NRW wäre das nicht zulässig. Wie es in Niedersachsen ist, weiß ich nicht.
N
NatureSys17.05.25 19:29Zumindest nicht, wenn sie direkt mit dem Haus verbunden ist.
N
NatureSys17.05.25 22:22In Niedersachsen gilt:
1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75 Grad zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze einen geringeren Abstand als 2,5 m haben sollen, nur mit Einwilligung des Nachbarn angebracht werden. Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen.
Wenn also die Terrasse an die Außenwand des Hauses anschliesst, wid eure Zustimmung benötigt.
Ein Terrasse, die unabhängig vom Haus an anderer Stelle errichtet wird, darf aber bis an die Grenze gebaut werden.
1) In oder an der Außenwand eines Gebäudes, die parallel oder in einem Winkel bis zu 75 Grad zur Grenze des Nachbargrundstücks verläuft, dürfen Fenster oder Türen, die von der Grenze einen geringeren Abstand als 2,5 m haben sollen, nur mit Einwilligung des Nachbarn angebracht werden. Das Gleiche gilt für Balkone und Terrassen.
Wenn also die Terrasse an die Außenwand des Hauses anschliesst, wid eure Zustimmung benötigt.
Ein Terrasse, die unabhängig vom Haus an anderer Stelle errichtet wird, darf aber bis an die Grenze gebaut werden.
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