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ᐅ Absicherung Baufinanzierung mit RVL


Erstellt am: 02.12.2021 23:52

WilderSueden 04.01.2022 17:33
Tassimat schrieb:

Das wird der verbleibende Elternteil oder der gesetzliche Vormund entsprechend vermieten oder verkaufen. Problem gelöst. Kein eigenes Einkommen der Tochter notwendig. Falls Schulden höher als Objektwert wird das Erbe ausgeschlagen.
Sobald sie 18 kann sie es verkaufen oder weiter vermieten. Kinder brauchen nun wirklich keine eigene Immobilie. Die sind besser ohne dran.
Und dann umziehen? Es ist ja keine Kapitalanlage sondern ein Eigenheim. Verkaufen heißt da auch raus aus dem Umfeld. Von vorneherein damit zu planen, finde ich nicht gut

Tassimat 04.01.2022 19:52
WilderSueden schrieb:

Und dann umziehen?
Ja klar.

Ein Eigenheim mit Schulden ist eben noch kein Eigentum. Wenn sich die wirtschaftliche Situation gravierend ändert muss man umziehen. Damit rechnet man selbstverständlich. Jetzt nicht unbedingt wegen einem eher unwahrscheinlichen Todesfall, aber Trennung, Unterhalt, Krankheit und Arbeitslosigkeit schon. Da wird das Haus halt verkauft. Ich finde das völlig normal.

WilderSueden 04.01.2022 20:37
Kann man natürlich so sehen, aber dann würde ich tendenziell eher Mieter bleiben.
Wobei ich geschaut habe dass mit den ersten beiden Risiken das alles finanziell noch geht. Haus ist nur meines, Trennung ist also nicht das Problem. Für Unterhalt wäre noch Luft da, wenn auch dann ein Teil der ETF Sparpläne dran glauben müsste. Dauerhafte Arbeitslosigkeit ist eher überschaubar in meiner Branche. Bleibt noch Krankheit und da steckt man echt nicht drin. Lässt sich auch schwer über eine BU ausreichend absichern.
Haus mit Schulden + Geld von der Versicherung ist auch wieder Eigentum.

FloHB123 04.01.2022 20:37
Also wir haben für eine RLV als fallende Variante entschieden. Zwei Verträge mit den jeweils die gesamte Kreditsumme abgesichert ist.
Hintergrund: Eines unserer Kinder ist pflegebedürftig und somit kann ein Elternteil alleine auf keinen Fall mehr als 20 Std. arbeiten. Selbst das wird alleinerziehend schon sportlich. Der übrig bleibende Elternteil wäre zusätzlich auch noch sehr unflexibel, was die Arbeitszeiten angeht, daher ist es fraglich, ob wir unsere Berufe noch so weiter ausüben können, wie es jetzt der Fall ist. Wir gehen damit also auf Nummer sicher, um einen Hausverkauf auf jeden Fall zu vermeiden.

motorradsilke 05.01.2022 08:21
Tassimat schrieb:

Neben der RLV gibt es für die Kinder noch Halbwaisenrente.

Und für den überlebenden Ehegatten Witwen- oder Witwerrente.

HoisleBauer22 05.01.2022 23:09
Ich würde hier nochmal eine Zwischenfrage zu Thema RLV stellen, will nicht extra ein neues Thema dafür aufmachen.
Ich habe ein RLV-Angebot (Kriterien: Absicherung 300K auf 20 Jahre, Nichtraucher, fester Beitrag) eines Anbieters, der mir statt einem zwei zu zahlende Beträge nennt. Das sieht so aus (inkl. Sternchen, alles Zitat) :
----------------
Monatlicher Zahlbeitrag* 16,25€
(Monatlicher Tarifbeitrag) 36,11€
*Der Zahlbeitrag ist der Beitrag, der tatsächlich zu entrichten ist. Er ist für das laufende Geschäftsjahr garantiert und kann sich in den Folgejahren ändern, jedoch nie höher ausfallen als der in Klammern ausgewiesene Tarifbeitrag. Zudem kann sich der Beitrag nach Antragsprüfung noch ändern (etwa durch Gesundheitsrisiken). Sie alleine entscheiden, ob der Vertrag zustande kommen soll.
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Ist dieses merkwürdige Geschäftsgebahren mit Minimum - Maximum Beitrag üblich bei RLV-Anbietern? Was haltet ihr davon? Ich persönlich fühle mich "veräppelt", entschuldigt die Ausdrucksweise. Vor allem beim Satz "Sie alleine entscheiden, ob der Vertrag zustande kommen soll." finde ich, dass der Kunde für dumm verkauft wird.
rlveigenheimschuldeneigentumunterhaltvertrag