Da habe ich mich damals auch gewundert. Nur dass ich den Rechnungsbetrag weit überhöht fand. Wenn Du denkst, dass die Leistung dem Rechnungsbetrag in etwa entspricht, zahl halt einfach und spar Dir den Ärger.
Das Zahlungsziel ist grundsätzlich in Ordnung,vwenn Abschlag nicht vereinbart war, kann der aber eigentlich nicht verlangt werden. Was sagt Euer Bausparvertrag dazu?
Habt Ihr Euch für die Baufirma aus Weinböhla entschieden? (habe mal Deine alten Threads durchgeschaut)